Begründung:
In der Stadt Zittau besteht weiterer Bedarf für Kindertagespflegeplätze. Die bisher vom Stadtrat bestätigten 20 Plätze sind durchschnittlich zu 100 % ausgelastet.
Die Stadt Zittau ist nach der gegenwärtigen Rechtslage noch nicht verpflichtet, ein bedarfsdeckendes Angebot zur Verfügung zu stellen. Dies wird nach heutiger Rechtslage im Jahr 2013 der Fall sein.
Nach Rücksprache mit dem Landkreis Görlitz wird die weitere Einrichtung von 10 Kindertagespflegeplätzen befürwortet.
In der Stadt Zittau liegt ein Antrag von zwei Personen vor, die jeweils 5 Plätze ab dem 01.01.2011 schaffen möchten. Die entsprechenden Gespräche durch das Landratsamt sind in Bearbeitung und nach Rücksprache mit der Behörde sieht man die Genehmigungsfähigkeit positiv.
Für das Jahr 2011 entsteht für die Stadt eine finanzielle Belastung von rund 42.000 €. Ein Tagespflegeplatz kostet die Stadt Zittau zurzeit im Monat rund 200,00 €. Ein Krippenplatz hingegen 550,00 €. Um also einen steigenden Bedarf zu decken, ist die Einrichtung von Tagespflegeplätzen für die Stadt Zittau preisgünstiger.
Die hohe Belastung für die Stadt Zittau im Jahr 2011 in Höhe von rund 350,00 € pro Platz und Monat resultiert aus der Tatsache, dass 2011 kein Zuschuss des Landes erfolgt, weil die Kinder ab 1. April 2010 noch nicht vertraglich gebunden waren. Die Belastung wird sich im Jahr 2012 auf ca. 24.000,00 € verringern unter der Voraussetzung gleichbleibender Bedingungen.
SächsKitaG vom 15.05.2009
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt auf der Grundlage des SächsKitaG vom 15.05.2009 die Aufnahme von weiteren 10 Kindertagespflegeplätzen in den Kindertagesplätzebedarfsplanes der Stadt Zittau ab 01.01.2011. Somit hat die Stadt Zittau ab diesem Zeitpunkt 30 Kindertagespflegeplätze.