Die Erarbeitung des Sportstättenkonzeptes basiert auf der Bestätigung des Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (SEKo) durch den Stadtrat am 20.11.2008 (Nr.:131/11/08) als Handlungsgrundlage für die Verwaltung.
Im Fachteil 4.6 Kunst/Kultur und Sport/Freizeit wurden dazu Analysen, fachlich und fachübergreifende Ziele und Maßnahmen bzw. die Auswirkungen auf andere Fachbereiche formuliert und dargestellt bzw. Leitlinien und Schwerpunkte für den Sport/Freizeitbereich abgeleitet. Gleichzeitig wurde im Gliederungspunkt 4.6.2.1 (fachlich und fachübergreifende Ziele und Maßnahmen) festgelegt, dass eine Sportstättenleitplanung bzw. ein Sportstättenkonzept zu erarbeiten ist.
Im Rahmen der jährlichen Fortschreibung des SEKo (Beschluss-Nr.: 023/09 vom 26.03.2009) erfolgte die Erstellung des Sportstättenkonzeptes in zwei Etappen:
· Die Stadt hat mit der SEG Strukturgesellschaft Sport und Tourismus GmbH Dresden einen Dienstleistungsvertrag geschlossen (am 27.06.2009).
· Gegenstand des Vertrages: Sportstättenleitplanung
· Leistungsbeschreibung: Bestandsaufnahme/Datenmodifikation, Bedarfsanalyse (Sportanlagenbedarfsberechnung und Prognose 2015 und 2020)
· Der Stadtrat beschließt die jährliche Fortschreibung des SEKo und beauftragt die Zittauer Stadtentwicklungsgesellschaft mit der Durchführung.
· Auftrag: Neben der jährlichen Fortschreibung des Gesamtkonzeptes (SEKo) in allen Fachteilen ist u. a. auf der Grundlage der Bedarfsanalyse der SEG Strukturentwicklungsgesellschaft ein Sportstättenkonzept bis 2011 zu erarbeiten.
Das
Konzept ist intensiv im Sportbeirat, in den Ortschaftsräten und den Ausschüssen
diskutiert worden. Es sind zahlreiche Anregungen daraus in das Konzept
eingeflossen.
Die
Vorlage liegt in elektronischer Form vor und wird in der Stadtrechtssammlung
veröffentlicht we
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt den Teil II des Sportstättenkonzeptes als Handlungsgrundlage für die Stadtverwaltung.