Nach Mitteilung der Entscheidung des VFA an die Erbbauberechtigte und den Kaufinteressenten - die Evangelisch- methodistische Kirche und den come back e.V. - ist von Seiten der Beteiligten eine neue Verfahrensweise beabsichtigt.
Das heutige Erbbaurechtsflurstück- Nr. 732 soll geteilt und nur das Erbbaurecht am Teilflurstück, welches mit dem Gebäude Friedensstr. 11 bebaut ist, soll an den come back e.V. übertragen werden. Gleichfalls wird in dieses Erbbaurecht der Teil von Flurstück- Nr. 735/2 integriert, der bislang verpachtet wurde.
Das Teilstück, welches mit dem Haus Nr. 9 bebaut ist, verbleibt im Erbbaurecht der Evangelisch- Methodistischen Kirche.
BGB, SächsGemO, ErbbauRG
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss stimmt der Änderung des Beschlusses Nr. 200/2011 dahingehend zu, dass durch den Erbbauberechtigten nur ein Teil des Erbbaurechtes (Friedensstr. 11) veräußert wird und der Teil des Flurstückes- Nr. 735/2 mit einer Größe von ca. 390 m² in das Erbbaurecht mit dem Käufer – dem come back e.V – integriert wird.
Der restliche Teil (Friedensstr. 9) des Grundstückes verbleibt im Erbbaurecht bei der Evangelisch- methodistischen Kirche.
Finanzielle Auswirkungen:
veranschlagt unter HH-Stelle |
88010.14020 |
Belastungen im laufenden Jahr |
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Belastungen der Folgejahre |
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