Bezüglich der Regulierung der Verkehrsflächen und der Eigentumsverhältnisse im Bereich Wittgendorfer Feld im OT Dittelsdorf bis zum Anschluss an die Kreisstraße K 8632 zwischen Dittelsdorf und Wittgendorf wurde vor Jahren ein Verfahren zum Freiwilligen Landtausch, gemäß 8. Abschnitt Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG), beim Staatlichen Amt für Ländliche Entwicklung Kamenz, nunmehr Untere Flurbereinigungsbehörde beim Landkreis Görlitz, beantragt.
Die ehemalige Gemeinde Hirschfelde ist als Verfahrensbeteiligter dem Verfahren beigetreten
und hat bereits 2006 ihr Einverständnis zum Erwerb und zur öffentlichen Widmung der Flächen als Gemeindestraße erklärt.
Im Rahmen des Tauschverfahrens wurden zwischen den privaten Tauschpartnern, den Eigentümern der gegenwärtigen Flurstücke Nr. 320/3, 322/2 und 323 der Gemarkung Dittelsdorf sowie Nr. 695, 1003 und 1004 der Gemarkung Wittgendorf und der Stadt Zittau, als Eigentümerin des Flurstückes Nr. 325/5 der Gemarkung Dittelsdorf, Tauschvereinbarungen abgeschlossen.
Die Stadt Zittau soll nach der geprüften Neuvermessung und Rechtskraft des Verfahrens Eigentümerin folgender Straßenflurstücke:
- Flurstück Nr. 325/4 (neu) der Gemarkung Dittelsdorf mit einer Fläche von ca. 1.380 m²
und
-
Flurstück Nr. 1067 (neu) der Gemarkung Wittgendorf mit einer Fläche von ca. 2.207 m²
werden.
Für den Erwerb der Straßenflächen wird die Stadt Zittau einen Vorab vereinbarten Geldausgleich in Höhe von ca. 625,- € leisten.
Mehr- oder Minderflächen die sich nach der Rechtskraft der Vermessungsergebnisses ergeben, werden mit einen Preis von 0,27 €/m² ausgeglichen.
Der Erwerb der baulichen Anlage Betonstraße auf den gegenwärtigen Flurstücken Nr. 322/2 und 323 der Gemarkung Dittelsdorf sowie Nr. 695, 1003 und 1004 der Gemarkung Wittgendorf wird gemäß Tauschvereinbarung zu einem Festpreis von 1,- € erfolgen.
Die Kosten für die Vermessung und die Durchführung des Verfahrens werden als Verfahrenskosten vom Landkreis Görlitz getragen.
Vom Landkreis Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung, wurde ebenfalls schriftlich die Bereitstellung von Fördermitteln zur Sanierung des Straßenabschnittes in Aussicht gestellt.
Der Straßenabschnitt zwischen dem „Wittgendorfer Feld“ im OT
Dittelsdorf ab der Gemarkungsgrenze Dittelsdorf-Wittgendorf bis zur Kreisstraße
K 8632, der Verbindungsstraße Dittelsdorf-Wittgendorf, soll gemäß SächsStrG als
Gemeindestraße „Wittgendorfer Feld“ öffentlich gewidmet werden.
BGB, SächsGemO, SächsStrG, LwAnpG
Beschluss:
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau fasst den Beschluss, dass die Stadt Zittau, mittels Tauschvereinbarungen und Tauschplan zum Freiwilligen Landtausch, gemäß 8. Abschnitt Landwirtschaftsanpassungsgesetz, Eigentümerin der Flurstücke Nr. 325/4 (neu) der Gemarkung Dittelsdorf mit einer Fläche von ca. 1.380 m² und Nr. 1067 (neu) der Gemarkung Wittgendorf mit einer Fläche von ca. 2.207 m² zu einem Abfindungswert von ca. 625,- € wird sowie die bauliche Anlage Betonstraße auf den vorgenannten Flurstücken zu einem Festpreis von 1,- € erwirbt.
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt
ebenfalls, den Straßenabschnitt der Betonstraße zwischen dem „Wittgendorfer
Feld“ im OT Dittelsdorf ab der
Gemarkungsgrenze Dittelsdorf-Wittgendorf bis zur Kreisstraße K 8632, der
Verbindungsstraße Dittelsdorf-Wittgendorf,
gemäß SächsStrG, als Gemeindestraße „Wittgendorfer Feld“ öffentlich zu
widmen.
Veranschlagt unter HH-Stelle/ Produktkonto |
11135.019000 |
Bezeichnung der HH-Stelle/ Produktkonto |
Sonstige unbebaute Grundstücke |
Finanzielle Auswirkungen |
Gesamtbetrag |
aktuelles HH-Jahr |
Folgejahr 2017 |
Aufwendungen |
ca. 625,- € |
|
ca. 625,- € |
zuzügl. Abschreibungsaufwand |
|
|
|
zuzügl. geschätztem Bewirtschaftungsaufwand |
|
|
|
Erträge |
|
|
|