Im Rahmen der Reformationsausstellung im Jahr 2017 und darüber
hinaus soll der „Zittauer Epitaphienschatz“ als Dauerausstellung in der
Klosterkirche der Öffentlichkeit präsentiert werden. Epitaphien wurden als
Erinnerungstafeln für verstorbene Angehörige zu ihrer Erstellungszeit an den
Innenwänden von Kirchen aufgehängt, in Zittau vor allem in der Frauen- und der
Kreuzkirche, aber auch in der Klosterkirche. Daher gibt das gegenwärtig nicht
mehr für kirchliche Zwecke genutzte Hauptschiff der Klosterkirche einen
besonders authentischen Rahmen für diese Ausstellung.
Die Klosterkirche befand sich nach der Neueindeckung des
Daches und der Sanierung des Kirchturms in den vergangenen Jahren in einem
baulich längerfristig gesicherten Zustand. Um sie insbesondere für museale
Dauerzwecke nutzen und äußerlich in einem stadtbildprägend positiven Zustand
erhalten bzw. versetzen zu können, bedarf es aber einer weiteren Sanierung. Die
Kosten für diese Sanierung betragen etwa 1,3 Mio. Euro, für die Fördermittel in
Höhe von ca. 960.000 Euro zugesagt sind.
Die Evangelisch-lutherische Landeskirche Sachsen hat von dem
vom Bauherrn – der Ev.-luth. Kirchgemeinde Zittau – zu tragenden Eigenanteil
rund 330.000 Euro übernommen unter der Voraussetzung, dass die Baulast danach
nicht mehr bei der Kirchgemeinde verbleibt. Da die Übernahme des Gebäudes in
das städtische Vermögen erhebliche Auswirkungen auf die doppische
Haushaltsführung hätte, haben Kirchgemeinde, Landeskirche und Stadt sich im
vergangenen Jahr geeinigt, Kirchgebäude und Grundstück in eine zu gründende
Stiftung zu übernehmen.
Der Stadtrat hat dazu mit Beschluss 143/2015 den
Oberbürgermeister beauftragt, die Gründung einer Stiftung auf den Weg zu
bringen. Dazu wurde in der Stadtratssitzung im Januar 2016 eine
Informationsvorlage vorgelegt samt mit Kirchgemeinde und Landeskirche abgestimmten
Entwurf von Stiftungsgeschäft und Stiftungssatzung. Diese wurden dann
Stiftungsaufsicht in der Landesdirektion vorgelegt und aufgrund deren Hinweise
in einigen formalen Aspekten überarbeitet.
Die vorgeschlagene Form der Stiftung lässt sowohl eine
„kleine Variante“ zu, bei der nur das Gebäude der Klosterkirche verwaltet und
an die Stadt vermietet wird, als auch „große Varianten“ bis hin zur Einbeziehung
des Gesamtkomplexes der Städtischen Museen in die Stiftung. Zunächst wird die
Stiftung aber als „kleine Variante“ beginnen und die Diskussion über „große
Lösungen“ auf die Zeit nach der Reformationsausstellung vertagt.
Die Sanierung des Kirchengebäudes erfolgt zurzeit im Auftrage
der Kirche und soll zum kommenden Frühjahr abgeschlossen sein. Die Stiftungsgründung
soll erst danach wirksam werden, weil eine Einbringung des Gebäudes während der
laufenden Sanierungsmaßnahmen zu förderrechtlichen Komplikationen führen kann.
Mit der Kirchgemeinde sind parallel noch Vereinbarungen zu
treffen, in wie weit das „Mobiliar“ wie Altar, Kanzel, Orgeln,
Taufstein, Glocken etc.
mit in das Eigentum der Stiftung übergehen sollen, sowie zu den Bedingungen für
die Nutzung des Chorraums durch die
Kirchgemeinde.
§ 2 Abs. 1 + § 94 Abs. 4 SächsGemO, §§ 1 ff. SächsStiftG, §§ 80 ff. BGB
1. Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beauftragt den Oberbürgermeister, in Zusammenwirken mit der Evangelisch-Lutherischen Kirchgemeinde Zittau die Gründung der „Museumsstiftung Franziskanerkloster Zittau“ entsprechend anliegenden Stiftungsgeschäftes und Stiftungssatzung auf den Weg zu bringen.
2. Die Gründung der Stiftung erfolgt erst zu dem Zeitpunkt, an dem das sanierte Gebäude der Klosterkirche in die Stiftung eingebracht werden kann.
Veranschlagt unter HH-Stelle/ Produktkonto |
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Bezeichnung der HH-Stelle/ Produktkonto |
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Finanzielle Auswirkungen |
Gesamtbetrag |
aktuelles HH-Jahr |
Folgejahre jährlich |
Aufwendungen |
25.000 |
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zuzügl. Abschreibungsaufwand |
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zuzügl. geschätztem Bewirtschaftungsaufwand |
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15.000 € |
Erträge |
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