In § 2 Abs. 1 der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Zittau ist festgeschrieben: „Der Stadtrat überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse…“.
Innerhalb des Tagesordnungspunktes „Anfragen der Stadträte“ wird sowohl in den Ausschüssen als auch im Stadtrat immer wieder auf bereits gefasste Beschlüsse Bezug genommen und deren Umsetzungsstand erfragt. Um den TOP „Anfragen“ zu verkürzen und den Ablauf der Ausschuss- und Stadtratssitzungen zu straffen, soll in allen vorgenannten Gremien durch den Oberbürgermeister von sich aus regelmäßig der Stand der Umsetzung der Beschlüsse dargelegt werden.
Dazu soll ein ständiger TOP „Beschlusskontrolle“ eingeführt werden.
§ 2 Abs. 1 der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Zittau
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt, ab November 2016 in den Tagesordnungen der Ausschüsse und des Stadtrates einen ständigen Tagesordnungspunkt „Beschlusskontrolle“ vorzusehen.
keine