Die SG Robur Zittau e.V. hat mit Datum vom 25.11.2015 Antrag auf Förderung zur Anschaffung von Sportbänken und Schwimmhilfen für den Kinder-und Jugendsport in der Abteilung Schwimmen gestellt. Die Schwimmhilfen sind dringend erforderlich, um auch weiterhin den ca. 140 Kindern und Jugendlichen mit den erforderlichen Sicherheitsstandards das Schwimmen zu ermöglichen. Die beantragten Bänke werden in einer städtischen Sporthalle intensiv für den Schul-und Vereinssport genutzt und sind darüber hinaus dringend für den Wettkampfbetrieb in der Schwimmhalle erforderlich. Dort befinden sich keine Sitzmöglichkeiten, was gerade bei Wettbewerben mit Zuschauern und wartenden Sportlern ein Problem darstellt.
Durch den Sportbeirat wird die Annahme des Antrages mit einer auf Grund des geringen Gesamtbudgets reduzierten Fördersumme in Höhe von 750,00 € empfohlen. Der Eigenanteil von mindestens 10% laut Förderrichtlinie wird durch die SG Robur e.V. erbracht.
Der Antrag konnte auf Grund der Haushaltsituation in 2015 nicht mehr behandelt werden und wurde daher in das Jahr 2016 übertragen.
Richtlinie zur Förderung von Vereinen der Stadt Zittau
Veranschlagt unter HH-Stelle/ Produktkonto |
42400 431801 |
Bezeichnung der HH-Stelle/ Produktkonto |
Zuschuss an Vereine aus 5% der Benutzungsgebühren |
Finanzielle Auswirkungen |
Gesamtbetrag |
aktuelles HH-Jahr |
Folgejahre jährlich |
Aufwendungen |
750,00 |
750,00 |
0,00 |
zuzügl. Abschreibungsaufwand |
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zuzügl. geschätztem Bewirtschaftungsaufwand |
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Erträge |
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