Der Wirtschaftsjahr ist nach § 15 des Gesetzes über die kommunale Eigenbetriebe im Freistaat Sachsen (SächsEigBG) vom Gemeinderat / Stadtrat zu beschließen.
Er besteht aus dem Erfolgsplan, dem Liquiditätsplan, der Finanzplanung und der Stellenübersicht und ist dem Haushaltsplan der Gemeinde als Anlage beizufügen.
Der Entwurf des Wirtschaftsplans wurde von der Betriebsleitung im Benehmen mit der
Fachbediensteten für das Finanzwesen der Stadt Zittau erstellt.
§ 15 SächsEigBG
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt den Wirtschaftsplan 2012 des Eigenbetriebes Forstwirtschaft und Kommunale Dienste der Stadt Zittau.
veranschlagt unter HH-Stelle: 80000.62100
Belastung im laufenden Jahr: 577.775 €
Belastungen der Folgejahre: keine