Der Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. XXXIII „Fachmarktzentrum Neustadt“ erfolgte durch den Stadtrat in der Sitzung am 22.09.2011.
Als nächster Verfahrensschritt ist vorgesehen, dass vor der frühzeitigen Beteiligung der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau den Vorentwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan billigt. Nach dem Baugesetzbuch ist dieser Verfahrensschritt nicht zwingend erforderlich.
Die anschließende
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit dient der Information über das
beabsichtigte Vorhaben sowie über das Planungsverfahren und gibt den Bürgern
die Möglichkeit, durch Anregungen und Einwände ihre Interessen und Rechte
geltend zu machen.
Im Rahmen der frühzeitigen
Behördenbeteiligung werden bereits die fachbezogenen Stellungnahmen zum
Vorentwurf eingeholt.
Das Planungsverfahren ist zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des Bauvorhabens des Vorhabenträgers erforderlich.
BauGB
Billigung des Vorentwurfes des Vorhaben- und Erschließungsplanes zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. XXXIII „Fachmarktzentrum Neustadt“
1. Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau billigt den Vorentwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. XXXIII "Fachmarktzentrum Neustadt" in der Fassung vom 26.09.2011, bestehend aus:
- dem Bodenordnungsplan (Anlage 1) mit Flurstückstabelle (Anlage 1.1)
- dem Konzept der Verkehrserschließung PKW + LKW (Anlage 2)
- dem Vorentwurf Erdgeschoss Fachmarktzentrum (Anlage 3.1)
- dem Vorentwurf Obergeschoss Fachmarktzentrum (Anlage 3.2)
- dem Vorentwurf Parkdeck mit Schnitt (Anlage 3.3)
- dem Flächennachweis zum Fachmarktzentrum (Anlage 4)
- der Projektvorstellung (Anlage 5)
2. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Sie erfolgt in Form einer Unterrichtung über Ziele und Zwecke der Planung, über voraussichtliche Auswirkungen sowie über unterschiedliche Lösungsvarianten. Es besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden erfolgt gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Finanzielle Auswirkungen:
veranschlagt unter HH-Stelle |
61000 61000 |
Belastungen im laufenden Jahr |
10.000 € (Wirkungsanalyse) |
Belastungen der Folgejahre |
10.000 € (Wirkungsanalyse) |