Nach Aufstellungsbeschluss des
Bebauungsplanes wurde eine Planfassung im Entwurf erstellt. Der Bebauungsplan
wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt, von der
frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und
§ 4 Abs. 1 BauGB wurde abgesehen. Der Bebauungsplan wird
ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB
aufgestellt. Ein Umweltbericht nach § 2a BauGB ist nicht
erforderlich.
Zur Fortführung des Verfahrens der Bauleitplanung ist der
Entwurf durch den Stadtrat zu billigen und für die Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange gemäß § 4 und 4a BauGB zur Auslegung zu beschließen.
Hinweis:
Der Entwurf des
Bebauungsplanes sowie der Bestandsplan Artenschutz liegen außerdem in
Originalgröße im Maßstab 1:500 im Stadtratsbüro zur Einsichtnahme bzw. Ausleihe
vor.
BauGB
Beschluss über die Billigung
und Auslegung des Bebauungsplanes Nr. XXXI „Neubau Feuerwehrgerätehaus im
Ortsteil Hirschfelde“
1. Der
Stadtrat von Zittau billigt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. XXXI „Neubau
Feuerwehrgerätehaus im Ortsteil Hirschfelde" bestehend aus:
Teil A – Planfassung vom 27.09.2011 mit
Teil B – Textliche Festsetzungen, Fassung vom 27.09.2011,
sowie die Begründung vom 27.09.2011 mit Anlage 1 Bestandsplan Artenschutz vom 03.05.2011
2. Die
Beteiligung der Öffentlichkeit wird entsprechend § 3 BauGB und die Beteiligung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 und 4a BauGB
durchgeführt.
Finanzielle Auswirkungen:
veranschlagt unter HH-Stelle |
18100.94000 |
Belastungen im laufenden Jahr |
6.550,97 € |
Belastungen der Folgejahre |
9.035,45 € |