Begründung:
Im Beschluss aus dem Jahr 2010 sind 1,8 Mio.€ Ausfallbürgschaft festgeschrieben. Im Rahmen der Abwicklung stellte sich heraus, dass es sich um einen Betrag in Höhe von 1.803.000,00 € handelt und demzufolge 3.000,00 € durch den Stadtratsbeschluss nicht abgesichert sind. Der heutige Beschluss dient der Präzisierung der Höhe des Betrages, welcher durch die Ausfallbürgschaft abgesichert wird.
§ 83 Abs. 1 Satz 2 SächsGemO
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt, die mit Beschluss Nr. 214/2010 gefasste unbefristete Ausfallbürgschaft in Höhe von 1,8 Mio.€ um 3.000,00 € zu erhöhen, so dass nunmehr 1.803.000,00 € verbürgt werden. Die mit der Abwicklung verbundenen Kosten trägt die Gesellschaft.
Finanzielle Auswirkungen:
veranschlagt unter HH-Stelle |
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Belastungen im laufenden Jahr |
3.000,00 € |
Belastungen der Folgejahre |
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