Begründung:
Bereits 1996 stellte die Agros Agrarprodukte AG mit Sitz in Zittau im Bereich der Flurstücke Nr. 589, 589a und 590/3 (alt) der Gemarkung Burkersdorf einen Antrag auf Zusammenführung des getrennten Gebäude- und Bodeneigentums, gemäß 8. Abschnitt Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG), beim Staatlichen Amt für Ländliche Entwicklung Kamenz, nunmehr Untere Flurbereinigungsbehörde beim Landkreis Görlitz.
Zur Sicherung der Zufahrt wurde u.a. auch das kommunale landwirtschaftlich genutzte Flurstück Nr. 246 der Gemarkung Burkersdorf mit einer Größe von 3800 m² in das Verfahren einbezogen.
Die ehemalige Gemeinde Schlegel ist als Verfahrensbeteiligter dem Verfahren beigetreten
und hat bereits gemäß Tauschvereinbarung vom 27.05.1998 ihr Einverständnis zum Tausch des Flurstückes Nr.246 der Gemarkung Burkersdorf gegen eine Geldabfindung in Höhe von 1.360,04 € erteilt.
Die Anordnung des Bodenordnungsverfahrens Burkersdorf Bergehalle erfolgte mit Beschluss vom 15.06.2000.
Die Kosten für die Vermessung und die Durchführung des Verfahrens werden von der Unteren Flurbereinigungsbehörde getragen.
Der Bodenordnungsplan vom 12.04.2010 für das Verfahren Burkersdorf Bergehalle - Nr. 560185 wurde den Beteiligten in einem Anhörungstermin am 02.06.2010 erläutert und in der Zeit vom 03.06.2010 bis 18.06.2010 im Rathaus der Stadtverwaltung öffentlich ausgelegt.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau fasst den Beschluss, der Veräußerung des Flurstückes Nr. 246 der Gemarkung Burkersdorf mit einer Fläche von 3800 m² zu einem Geldausgleich von 1360,04 € im Rahmen des Bodenordnungsverfahrens Burkersdorf Bergehalle - Nr.560185 gemäß Bodenordnungsplan vom 12.04.2010 zuzustimmen.