Begründung:
Der Freistaat Sachsen ist gegenwärtig Eigentümer des Grundstückes. Es ist geplant die drei Gebäude unter in Anspruchnahme von Fördermitteln aus dem Landesbrachenprogramm abzureißen. Die Abrisskosten belaufen sich auf ca. 600 T€. Fördermittelempfänger kann nicht der Freistaat selbst sein. Der Kaufpreis soll 1 Euro betragen. Die notwendigen Vermessungskosten sind förderfähig.
BGB, SächsGemO
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt, das Grundstück Hochwaldstraße 12a, b und c, Teilfläche vom Flurstück- Nr. 872/9 der Gemarkung Zittau mit einer Größe von ca. 9.800m², zu einem symbolischen Preis von 1 Euro zu erwerben. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der Fördermittel zum Abriss.