Begründung:
Mit Beschluss Nr. 94/07/08 des Stadtrates der Großen Kreisstadt Zittau vom 17.07.2008 wurde das Aufstellungsverfahren des einfachen Bebauungsplanes Nr. XXVII „Stadtteile von Zittau mit Ortsteil Pethau" eingeleitet.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden folgende Planungsziele angestrebt:
Durch den Bebauungsplan soll die Entwicklung des
Einzelhandels in den Stadt- und Ortsteilen von Zittau gesteuert werden und es
sollen schädliche Auswirkungen für den durch Beschluss zur Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. XXVI vom 17.07.2008 vorgesehenen zentralen
Versorgungsbereich „Einkaufsinnenstadt Zittau“ und die im Einzelhandelskonzept
definierten Nahversorgungslagen „Leipziger Straße“ und „Südstraße“ vermieden
werden. Schädliche Auswirkungen sind zu befürchten, wenn sich außerhalb der
zentralen Versorgungsbereiche größere Einzelhandelsbetriebe ansiedeln und
zentrenrelevante Sortimente angeboten werden.
Mit Beschluss Nr. 056/10 vom 27.05.2010 billigte der Stadtrat den ersten Entwurf des Bebauungsplans. Aufgrund von Stellungnahmen von Behörden und betroffenen Betrieben wurde der Entwurf geändert. Die Änderungen in den textlichen Festsetzungen sind fett hervorgehoben und werden in Kapitel 4.2 der Begründung erläutert.
Zur Fortführung des Aufstellungsverfahrens ist der geänderte Entwurf durch den Stadtrat erneut zu billigen und für die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zur Auslegung zu beschließen.
Hinweis
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Der Entwurf des Bebauungsplanes liegt außerdem in
Originalgröße im Maßstab 1:5.500 im Stadtratsbüro zur Einsichtnahme bzw.
Ausleihe vor.
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BauGB
Beschlussvorschlag:
Beschluss über die Billigung und Auslegung des geänderten Entwurfes des einfachen Bebauungsplans Nr. XXVII „Stadtteile von Zittau mit Ortsteil Pethau“
1. Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt die Billigung des geänderten Entwurfes des einfachen Bebauungsplanes Nr. XXVII "Stadtteile von Zittau mit Ortsteil Pethau" in der Fassung vom 22.03.2011
bestehend aus:
- Planzeichung (Teil A), M 1:5.500
- Textlichen Festsetzungen (Teil B) und
- Begründung
2. Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden wird entsprechend § 4a Abs. 3 BauGB durchgeführt.
Finanzielle Auswirkungen:
veranschlagt unter HH-Stelle |
keine |
Belastungen im laufenden Jahr |
keine |
Belastungen der Folgejahre |
keine |