Begründung:
Am Grundstück Humboldtsiedlung 11 lastet ein kostenloses Nutzungsrecht für die Gebäudeeigentümer , Eheleute Binner.
Die nach den Vorschriften des ZGB der DDR begründeten Eigentums - und Besitzverhältnisse sollen nun nach den Übergangsvorschriften anlässlich der Herstellung der Deutschen Einheit in bürgerliches Recht überführt werden. Dazu hat der Gebäudeeigentümer sein Recht auf Bestellung eines Erbbaurechtes nach Sachenrechtsbereinigungsgesetz geltend gemacht. Der Erbbauzins bestimmt sich nach SachenRBerG aus einer 2%igen Verzinsung des Bodenwertes des Grundstücks. Das Grundstück hat eine Größe von 300 m². Der Bodenrichtwert beträgt 15,00 €/m². Daraus und der Fläche von 300 m² ergibt sich ein Erbbauzins von 90,00 € p.a..
BGB, ErbbauRG, SächsGemO, KomGrVwV, SachRBerG
Beschlussvorschlag: