Begründung:
Anlass für die 1. Änderungssatzung zur Klarstellungssatzung Karte 4 ist die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. VIII „Gemeinschaftszollanlage (Grenzübergangsstelle) Friedensstraße“, durch die das bisherige Bebauungsplangebiet wieder zum unbeplanten Bereich wird. Da sich das Gebiet am Übergang der gebauten Stadt zur freien Landschaft befindet, ist es erforderlich, für das Gebiet des bisherigen Bebauungsplans die Abgrenzung zwischen Innenbereich und Außenbereich durch diese 1. Änderungssatzung klarzustellen. (Karte 4 / Blatt 2)
alt: B-PLAN-Gebiet neu:
Innen-/Außenbereich
Darüber hinaus haben sich seit dem Beschluss der Klarstellungssatzung 1998 im Bereich der Karte 4 sowohl durch Neubau als auch durch Rückbau weitere Veränderungen der Grenzlinie zwischen Innenbereich und Außenbereich ergeben, die durch diese 1. Änderungssatzung ebenfalls Eingang in die Klarstellungssatzung finden. Es handelt sich hierbei um folgende Standorte:
§ Neubau Einfamilienhäuser an der Humboldtstraße (Karte 4 / Blatt 1)
alt: Außenbereich neu: Innenbereich
§ Korrektur des Geltungsbereiches Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) 2/91
„Humboldtcenter“ an der Hochwaldstraße (Karte 4 / Blatt 1)
alt: Innenbereich neu: VEP-Gebiet
§ 1. Berücksichtigung des rechtskräftigen VEP 13/92 „Wohnungsbau Südstraße“
§ 2. Rückbau Mehrfamilienhäuser zwischen Südstraße und G.-Hauptmann-Straße
§ 3. Neubau Einfamilienhäuser am Geschwister-Scholl-Ring
§ 4. Berücksichtigung (Herausnahme) des realisierten, nicht rechtskräftigen VEP 6/92 „Werkstatt für Behinderte“
§ 5. Rückbau Seilerei Brockelt, G.-Hauptmann-Straße (Karte 4 / Blatt 2)
alt:
neu:
Hinweis
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Die 1. Änderung der
Klarstellungssatzung Karte 4 liegt außerdem in Originalgröße im Maßstab 1:2000
(Format A0) im Stadtratsbüro zur Einsichtnahme
bzw. Ausleihe vor. Sie
enthält nur die neue Klarstellungslinie.
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BauGB
Beschlussvorschlag:
1. Ä n d e r u n g s s a t z u n g
zur Satzung über die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles (Klarstellungssatzung nach § 34 (4) Satz 1 Nr. 1 BauGB) für das Gebiet der Karte 4
Aufgrund des § 34 Abs. 4
Satz 1 Nr. 1 des Baugesetzbuches in der Fassung vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) – in der jeweils
bei Erlass dieser Satzung gültigen Fassung - und des § 4 der Sächsischen
Gemeindeordnung vom 18. März 2003
(SächsGVBl. S. 55, 159) – in der jeweils aktuellen Fassung, wird nach Beschlussfassung des Stadtrates
der Großen Kreisstadt Zittau am 24.03.2011 die 1. Änderungssatzung zur Satzung
über die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils
(Klarstellungssatzung nach § 34 (4) Satz 1 Nr. 1 BauGB) für das Gebiet der
Karte 4 erlassen. Die Karte 4 wird
begrenzt
- im Westen durch die Grenze zur Gemarkung Olbersdorf
- im Norden durch die Äußere Oybiner Straße, Mandau und Friedensstraße
- im Osten durch die Neiße
- im Süden durch den Niederviebig bis zur Südstraße, 50 m im Verlauf der Südstraße und in östlicher Richtung entlang der Grenze des Flurstückes 2000a mit geradliniger Verlängerung dieser Flurstücksgrenze bis zur Neiße.
§
1
Räumlicher Geltungsbereich
(1) Der im
Zusammenhang bebaute Ortsteil (§ 34 BauGB) umfasst das Gebiet, das innerhalb
der in Karte 4 - bestehend aus Übersichtsplan, Blatt 1 und Blatt 2 -
eingezeichneten Abgrenzungslinie liegt.
(2) Nachfolgend aufgeführte Pläne (Planfassung vom 24.02.2011) sind Bestandteil dieser Satzung.
* Karte 4 - Übersichtsplan M 1: 20 000
* Karte 4 - Blatt 1 M 1 : 2000
- Blatt 2 M 1 : 2000
§
2
Inkrafttreten
Die Satzung tritt mit der Bekanntmachung in Kraft.
Finanzielle Auswirkungen:
veranschlagt unter HH-Stelle |
keine |
Belastungen im laufenden Jahr |
keine |
Belastungen der Folgejahre |
keine |