Begründung:
Für die Stadt Zittau ist der Erwerb des gesamten Areals von großer städtebaulicher Bedeutung, um eine Entwicklung am Standort aktiv steuern zu können. Gegenwärtig wurden mit dem Eigentümer, Herrn Mickan, Ankaufsgespräche geführt, die ggf. einen Erwerb auch unter dem ermittelten Verkehrswert von 47.600 Euro ermöglichen.
BGB, SächsGemO
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau fasst den Beschluss, die Grundstücke Böhmische Str. 18-28, Flurstücke- Nr. 102,103,104,105,106 und 107 der Gemarkung Zittau mit einer Gesamtgröße von 2.730m² anzukaufen.