Begründung:
Nach Aufhebung des Beschlusses zur
Veräußerung an die PAJONA Stiftung und Vorbereitung des Abrisses ging der
Antrag der Firma Lausitz Werbung zur Bestellung eines Erbbaurechtes für
gewerbliche und Wohnzwecke bei der Verwaltung ein. Das Objekt und das Umfeld scheint der Inhaberin
der Firma, Frau Wolf, nach Besichtigung geeignet. Der Wert des Objektes zur
Berechnung des Erbbauzinses muss durch ein Gutachten ermittelt werden.
BGB, ErbbauRG, SächsGemO, KomGrVwV
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt
Zittau fasst den Grundsatzbeschluss zur Vergabe eines Erbbaurechtes am
Grundstück Brückenstraße 18, Teilfläche vom Flurstück- Nr. 1927/3 der Gemarkung
Zittau, an die Firma Lausitz Werbung mit Geschäftsitz in Zittau. Der Erbbauzins
bemisst sich am Verkehrswert.
Finanzielle Auswirkungen:
veranschlagt unter HH-Stelle |
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Belastungen im laufenden Jahr |
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Belastungen der Folgejahre |