Im Dezember 2015 wurde die neue Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren über die Form kommunaler Bekanntmachungen (KomBekVo) erlassen. Im Nachzug passt die Große Kreisstadt Zittau Ihre Bekanntmachungssatzung entsprechend an.
Nach Anregungen im
Verwaltungs- und Finanzausschusses (VFA) sowie Beratungen mit dem Justiziar der
Stadtverwaltung, wurde die im VFA vorgelegte Bekanntmachungssatzung
(VFA-Vorlage) wie folgt gegenüber der im Stadtrat (SR) vorgelegten
Bekanntmachungssatzung (SR-Vorlage) verändert bzw. ergänzt:
1.
Die § 1
„Geltungsbereich“ Abs. 1 und § 2 „Öffentliche Bekanntmachung“ der VFA-Vorlage
wurden in der SR-Vorlage im § 1 „Öffentliche Bekanntmachung“ zusammengefasst.
2.
Der § 1
„Geltungsbereich“ Abs. 2 der VFA-Vorlage ist in den § 2 „Ortsübliche
Bekanntmachung und Bekanntgabe“ in der SR-Vorlage aufgegangen. Zudem wurde in
den § 2 „Ortsübliche Bekanntmachung und Bekanntgabe“ in der SR-Vorlage explizit
die Anforderung des Baugesetzbuches festgehalten (vgl. § 2 „Ortsübliche
Bekanntmachung und Bekanntgabe“ Abs. 1 der SR-Vorlage).
3.
Der § 5
„Vollzug der Bekanntmachung“ der VFA-Vorlage wurde in der SR-Vorlage (§ 5
„Vollzug der Bekanntmachung“) übernommen, jedoch ist in der SR-Vorlage explizit
eine Regelung zum Vollzug der ortsüblichen Bekanntmachung oder ortsübliche
Bekanntgabe eingearbeitet (vgl. § 5 „Vollzug der Bekanntmachung“ Abs. 2 in der
SR-Vorlage).
4.
Der § 6
„Sonstige Veröffentlichungen, Verbreitung des Amtsblattes“ der VFA-Vorlage
entspricht dem § 6 „Sonstige Veröffentlichungen, Verbreitung des Amtsblattes“
der SR-Vorlage, jedoch wurde im Abs. 2 das Verb „kann“ durch das Verb „wird“
ersetzt.
Zur Besserung
Nachvollziehbarkeit sind die hier beschriebenen Änderungen in der SR-Vorlage
blau markiert. Mit diesen Änderungen wurde die Systematik der
Bekanntmachungsordnung verbessert und Präzisierungen vorgenommen.
§ 4 Abs. 2 in Verbindung mit § 28 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen,
§ 6 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Form kommunaler Bekanntmachungen (KomBekVO)
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt die in der Anlage beigefügte Bekanntmachungssatzung.
Veranschlagt unter HH-Stelle/ Produktkonto |
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Bezeichnung der HH-Stelle/ Produktkonto |
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Finanzielle Auswirkungen |
Gesamtbetrag |
aktuelles HH-Jahr |
Folgejahre jährlich |
Aufwendungen |
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zuzügl. Abschreibungsaufwand |
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zuzügl. geschätztem Bewirtschaftungsaufwand |
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Erträge |
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