Zur Absicherung des Kinder-und Jugendschwimmsportes der Zittauer Sportvereine in den
Schwimmhallen Zittau und Hirschfelde benötigen die Vereine die finanzielle Unterstützung der
Stadt.
Grundlage für die Berechnung der Förderhöhe ist die durch den Badbetreiber erhobene Nutzungs-
gebühr für die Schwimmhallen in Höhe von 110,00 € pro ganze Halle (4 Bahnen) in der Stunde.
Die Förderung deckt ausschließlich den Kinder- und Jugendschwimmsport ab und entspricht damit den Festlegungen der Entgeltordnung für die Nutzung von städtischen Sporteinrichtungen. Die Nutzung in Schwimmhallen wird damit der Nutzung von städtischen Sportstätten finanziell gleich gestellt.
Ohne die Förderung im Kinder- und Jugendbereich ist der Nachwuchssport im Schwimmbereich
finanziell nicht möglich.
Diese Verfahrensweise zur Förderung des Schwimmsportes wird bereits
seit mehreren Jahren erfolgreich realisiert.
Für 2016 sind insgesamt 60.335,00 € beantragt (Vgl.mit 2015: 64.000,00 €). Die Abrechnung erfolgt nach realer Nutzung am Jahresende.
Vereinsförderrichtlinie der Großen Kreisstadt Zittau
Zittauer Schwimmvereine für 2016 gemäß Anlage in Höhe von 60.335,00€ auf dem Wege der Vereinsförderung zu übernehmen.
Veranschlagt unter HH-Stelle/ Produktkonto |
42400 431802 |
Bezeichnung der HH-Stelle/ Produktkonto |
Zuweisungen und Zuschüsse für den Schwimmsport |
Finanzielle Auswirkungen |
Gesamtbetrag |
aktuelles HH-Jahr |
Folgejahre jährlich |
Aufwendungen |
60.335,00 € |
60.335,00 € |
0,00 € |
zuzügl. Abschreibungsaufwand |
entfällt |
entfällt |
entfällt |
zuzügl. geschätztem Bewirtschaftungsaufwand |
entfällt |
entfällt |
entfällt |
Erträge |
entfällt |
entfällt |
entfällt |