Im Zuge der Neuordnung des Gewerbegebietes Federnwerk (Bebauungsplanung sowie Medien- und Verkehrserschließung) sind kleinere Flächenankäufe und -verkäufe erforderlich, um die Erschließung des Gewerbegebietes zu sichern.
Mit dem Eigentümer des Flurstücks 1504/11 wurde ein Flächentausch vereinbart:
Die Stadt Zittau erwirbt eine Teilfläche seines Flurstücks 1504/11 mit ca. 70m², um die erforderliche Breite der Verkehrserschließung des Gewerbegebietes zu sichern.
Die Stadt Zittau veräußert ihm eine Teilfläche des Flurstücks 1504/24 mit ca. 100m². Diese Fläche benötigt das Unternehmen als Abstandsfläche sowie als Logistikfläche. Im Zuge der Verkäufe aus dem insolventen Federnwerk fanden diese Bedarfe nicht ausreichend Berücksichtigung und erschweren die Bewirtschaftung des Grundstücks.
Die Flächendifferenz wird zum Bodenrichtwert i.H.v. 9,00€/m² ausgeglichen.
SächsGemO, BGB, KomGrVwV
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss der Großen Kreisstadt Zittau beschließt folgenden Flächentausch:
Die Stadt Zittau erwirbt eine Teilfläche des Flurstücks 1504/11 mit ca. 70m² (Grundbuch von Zittau, Blatt 6803) im Gewerbegebiet Federnwerk von Mailboxde.com GmbH.
Die Stadt Zittau veräußert eine Teilfläche des Flurstücks 1504/24 mit ca. 100m² (Grundbuch von Zittau, Blatt 7432) im Gewerbegebiet Federnwerk an Mailboxde.com GmbH.
Die Flächendifferenz sowie ein Mehr- oder Mindermaß nach Vermessung werden i.H.v. 9€/m² ausgeglichen. Die vertragsbedingten Nebenkosten tragen die Vertragsparteien anteilig.
Veranschlagt unter HH-Stelle/ Produktkonto |
11135.506100 |
Bezeichnung der HH-Stelle/ Produktkonto |
Erträge aus der Veräußerung v. unbewegl. Vermögensgegen-ständen |
Finanzielle Auswirkungen |
Gesamtbetrag |
aktuelles HH-Jahr |
Folgejahre jährlich |
Aufwendungen |
Vertragsbedingte Nebenkosten |
Vertragsbedingte Nebenkosten |
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zuzügl. Abschreibungsaufwand |
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zuzügl. geschätztem Bewirtschaftungsaufwand |
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Erträge |
Ca. 270 € = Flächendifferenz |
Ca. 270 € = Flächendifferenz |
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