Aufgrund der erfolgten Abwahl von Herrn Stadtrat Domsgen als
2. Stellvertreter des Oberbürgermeisters (Beschluss Nr. 504/2022) endet seine
Stellvertretung mit Ablauf des Tages, an dem die Abwahl beschlossen wird. Dies
wäre der heutige Tag. Es ist daher eine unverzügliche Nachwahl des 2.
Stellvertreters durchzuführen, dessen Stellvertretung mit Beginn des morgigen
Tages, dem 29.04.2022, wirkt.
Es handelt sich um eine Wahl. Im ersten Wahlgang ist die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. Wird diese nicht erreicht, findet ein zweiter Wahlgang statt, bei welchem die relative Mehrheit ausreicht. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Wahlvorschläge können eingereicht werden.
Hinweis:
Diese Beschlussvorlage steht in Abhängigkeit zum Beschlussergebnis des Fraktionsantrages der Fraktion Die Linke (Beschluss Nr. 504/2022).
§ 54 Abs. 3 + Abs. 1 i.V.m. § 39 Abs. 7 SächsGemO
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau wählt Herrn/Frau
…
zum 2. Stellvertreter/zur 2. Stellvertreterin des Oberbürgermeisters mit Wirkung ab dem 29.04.2022.
Veranschlagt unter HH-Stelle/ Produktkonto |
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Bezeichnung der HH-Stelle/ Produktkonto |
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Finanzielle Auswirkungen |
Gesamtbetrag |
aktuelles HH-Jahr |
Folgejahre jährlich |
Aufwendungen |
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zuzügl. Abschreibungsaufwand |
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zuzügl. geschätztem Bewirtschaftungsaufwand |
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Erträge |
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