Die
Stadt Zittau ist nach § 99 Abs. 2 SächsGemO gegenüber dem Stadtrat
verpflichtet, jährlich einen Beteiligungsbericht über die Eigenbetriebe und die
Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts zu erstellen, an denen die
Stadt unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist. Dem Bericht sind als Anlage die
entsprechenden Angaben für die Zweckverbände beizufügen.
Die
Erstellung des Beteiligungsberichtes und dessen Inhalte sind gesetzlich
vorgeschrieben.
Der
erste Teil (öffentlicher Teil) umfasst die Angaben des Beteiligungsberichtes,
welche gemäß § 99 Abs. 4 SächsGemO für Jedermann zur Einsichtnahme verfügbar zu
halten sind. Diese Angaben sind auf die hier dargestellten Mindestinhalte gemäß
§ 99 Abs. 2 SächsGemO beschränkt (Kurzfassung).
Nach
§ 99 Abs. 2 Nr. 3 SächsGemO muss ein Lagebericht zum Geschäftsverlauf und der
Lage aller Unternehmen enthalten sein. Diese Beschränkung verhindert, dass die
Angaben nach § 99 Abs. 3 SächsGemO, wo eventuell vertrauliche Informationen
enthalten sind, an Konkurrenzunternehmen gelangen.
Diese
Kurzfassung ist ortsüblich bekannt zu geben.
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Die
Bekanntmachung des öffentlichen Teils des Beteiligungsberichtes (Kurzfassung)
erfolgt jährlich im Amtsblatt der Großen Kreisstadt Zittau.
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Die
Kurzfassung des Beteiligungsberichtes 2020 kann ganzjährig im Büro des
Beteiligungsmanagements eingesehen werden.
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Im Anschluss an die
Vorstellung/Information des Beteiligungsberichts 2020 (öffentlicher Teil) im Stadtrat wird dieser zeitnah im
Internetportal der Großen Kreisstadt Zittau unter der Adresse: www.zittau.de aufgerufen werden können.
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Da das Rathaus – coronabedingt –
derzeit für die Öffentlichkeit geschlossen ist, ist für die Einsichtnahme eine
Terminvereinbarung unter Telefon 03583 752-128 bzw. E-Mail: m.stein@zittau.de
erforderlich.
Der
zweite Teil (nicht öffentlicher Teil) beinhaltet Angaben nach § 99 Abs. 3
SächsGemO, welche nur zur Information der Mitglieder des Stadtrates vorgesehen
sind.
In
der Anlage zu dieser Informationsvorlage erhalten Sie den Beteiligungsbericht
2020 (öffentlicher Teil und nicht öffentlicher Teil).
§ 99 SächsGemO
Finanzierung:
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt: