Das Straßenbestandsverzeichnis des Ortsteiles Schlegel wurde mit Eintragungsverfügung vom 10.01.1996 beschlossen. Es beinhaltet alle öffentlich gewidmeten Straßen, Wege und Plätze im Verwaltungsgebiet mit Angaben zu deren Verlauf, Flurstücken, Länge und Widmungsbeschränkungen. Bei Neubau oder Verlängerung von Straßen in nachfolgenden Jahren wurden diese mit in das Bestandsverzeichnis aufgenommen.
Im Rahmen der Einführung der Doppik erfolgte 2011 eine erneute Bestandsaufnahme aller Straßen im Stadtgebiet. Die benötigten Daten wurden durch die Befahrung mit einem Messfahrzeug aufgenommen und in die städtischen Datenbanken und Kartenwerke eingepflegt. Dabei hat sich vielfach gezeigt, dass die Ergebnisse nicht vollständig mit den Eintragungen des 1996 angelegten Bestandsverzeichnisses übereinstimmen. In Einzelfällen wurden öffentliche Straßen oder Teile dieser nicht mit in das Bestandsverzeichnis aufgenommen. Differenzen in der Straßenlänge entstanden durch die veränderte Messmethode bei der Befahrung (Netzknoten als Anfangs- und Endpunkt), Flurstücke wurden geteilt oder neu vermessen, die Straßen-Schlüsselnummer verändert.
Mit der Novellierung des Sächsischen Straßengesetzes vom 20.08.2019 entfällt zudem ab 01.01.2023 die Möglichkeit, die bei der Erstauslegung im Jahr 1996 vergessenen Straßen ohne einen umfassenden Verwaltungsakt nachträglich ins Bestandsverzeichnis aufzunehmen zu können. Straßen, Wege und Plätze die nicht bis zum Ablauf des 31.12.2022 in ein Bestandsverzeichnis aufgenommen sind, verlieren ihren Status als öffentliche Straße. Das bedeutet, dass die betreffende Straße nicht mehr der Allgemeinheit zur Verfügung steht, aber auch, dass die betreffende Kommune nicht mehr unterhalts- und verkehrssicherungspflichtig ist. Darüber hinaus gibt es einen weiteren finanziellen Aspekt zu berücksichtigen, die Kommunen erhalten für die Unterhaltung des Straßennetzes Zuweisungen vom Freistaat Sachsen, die sich nach der Länge des Streckennetzes bemessen.
Aus den genannten Gründen ist das Verfahren zur Fortschreibung des Straßenbestandsverzeichnisses der Stadt Zittau einschließlich der Ortsteile bis spätestens zum 31.12.2022 wirksam abzuschließen.
Für den Ortsteil Schlegel können die berichtigten Eintragungen den beigefügten Anlagen entnommen werden. Wesentliche Änderungen sind:
(1) Die Gemeindestraße „Betonstraße“ wird gemäß Stadtratsbeschluss Nr. 439/2021 entsprechend eines Antrages nach § 54 (3) SächsStrG in das Bestandsverzeichnis aufgenommen. (Anlage 1)
(2) Die Gemeindestraßen „ Zufahrt zu Dorfstraße 37a, 37b, 39, 41“ und „Zufahrt zu Dorfstraße 49, 51“ werden gemäß dem Stadtratsbeschluss Nr. 130/09 in das Straßenbestandsverzeichnis aufgenommen. (Anlage 1)
(3) Ein Teilabschnitt der Gemeindestraße „Grenzviebig“ wird aufgrund von Beschaffenheit und Funktion dem Feldweg „Grenzviebig“ zugeordnet. (Anlage 2)
(4) Gemäß § 53 SächsStrG waren die folgenden Straßen und Straßenteilabschnitte am Stichtag 16.02.1993 vorhanden, wurden aber nicht in das Bestandsverzeichnis aufgenommen. Dies sind: (Anlagen 3 und 4)
- Zufahrt zu Dorfstraße 11, 13 (Anlage 3)
- Zufahrt zu Dorfstraße 72, 74 (Anlage 3)
- Zufahrt zu Dorfstraße 86 (Anlage 3)
- Straße zum Eigenheimstandort (Teilabschnitt – Zufahrt zu Nr.: 123, 127, 129, 131 - Anlage 4)
(5) Die Gemeindestraße
Mönchsgasse wird in das Bestandsverzeichnis aufgenommen. Sie war zum Stichtag
16.02.1993 bereits vorhanden, wurde aber nicht mit in das
Straßenbestandsverzeichnis aufgenommen. Die Grundstückseigentümer sind zur
Eintragung einer entsprechenden Dienstbarkeit zugunsten der Stadt Zittau
bereit. Die Kosten für die Eintragung betragen ca. 1.800 €. (Anlage 3)
(6)
Der Straßenteilabschnitt des Klostergutweges, welcher als Zufahrt zu den
Haus-Nr. 8, 10 und 12 dient wird in das Bestandsverzeichnis aufgenommen. Er war
zum Stichtag 16.02.1993 bereits vorhanden, wurde aber nicht mit in das
Straßenbestandsverzeichnis aufgenommen. Die Grundstückseigentümer sind zum
Verkauf der Verkehrsfläche an die Stadt Zittau bereit. Der Kaufpreis beträgt
ca. 1.300 €. (Anlage 4)
(7) Gemäß § 53 SächsStrG waren die folgenden Wege am Stichtag 16.02.1993 vorhanden, wurden aber nicht in das Bestandsverzeichnis aufgenommen. Dies sind: (Anlage 5)
-
Verbindungsweg Dorfstraße 64 / Kleine Seite 13
-
Verbindungsweg Dorfstraße 67 / Postweg 2
-
Verbindungsweg Dorfstraße 93 / Kleine Seite 25
- Weg zwischen
Dorfstraße und Hofeweg
(8) Der BÖW „Weg zwischen Viebig und B99“ existiert nicht mehr. Der ehemalige Weg verfügte über kein vermessenes Flurstück und wurde wegen mangelnder Nutzung in die angrenzenden Feld-, Acker- und Waldflächen integriert. (Anlage 6)
Die Gesamtlängenänderung beträgt:
Gemeindestraßen Länge Alt: 13.039 m Länge Neu: 13.938 m Differenz:
+
899 m
BÖW Länge Alt: 4.994 m Länge
Neu: 4.825 m Differenz: -
169 m
Feld- u. Waldwege Länge Alt: 1.791 m Länge
Neu: 3.048 m Differenz: + 1.257
m
Sächsisches Straßengesetz
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau
beschließt:
1. Auf
Grundlage von § 53 Sächsisches Straßengesetz erfolgt eine Aufnahme folgender
Straßen und Straßenteilabschnitte in das Bestandsverzeichnis, die bei
Erstaufstellung 1996 vergessen wurden:
-
Straße zum Eigenheimstandort (Teilabschnitt)
-
Zufahrt zu Dorfstraße 11, 13
-
Zufahrt zu Dorfstraße 72, 74
-
Zufahrt zu Dorfstraße 86
2. Auf Grundlage von §
53 Sächsisches Straßengesetz erfolgt die Aufnahme der Gemeindestraße Mönchsgasse in das
Bestandsverzeichnis, die bei Erstaufstellung 1996 vergessen wurde.
3.
Auf Grundlage von § 53 Sächsisches
Straßengesetz erfolgt die Aufnahme eines Straßenteilabschnittes des
Klostergutweges in das Bestandsverzeichnis, der bei Erstaufstellung 1996
vergessen wurde.
4. Auf
Grundlage von § 53 Sächsisches Straßengesetz erfolgt eine Aufnahme folgender
Wege in das Bestandsverzeichnis, die bei der Erstaufstellung 1996 vergessen
wurden:
-
Verbindungsweg Dorfstraße 64 / Kleine Seite 13
-
Verbindungsweg Dorfstraße 67 / Postweg 2
-
Verbindungsweg Dorfstraße 93 / Kleine Seite 25
-
Weg zwischen Dorfstraße und Hofeweg
5. Der „Weg
zwischen Viebig und B99“ wird eingezogen.
6.
Die Fortschreibung des
Straßenbestandsverzeichnisses für den Ortsteil Schlegel gemäß Anlagen.
Veranschlagt unter HH-Stelle/ Produktkonto |
11135.001000 |
Bezeichnung der HH-Stelle/ Produktkonto |
Gewerbl. Schutzrechte und ähnl. Rechte und Werte |
Finanzielle Auswirkungen |
Gesamtbetrag |
aktuelles HH-Jahr |
Folgejahre jährlich |
Aufwendungen |
3.100,00 |
3.100,00 |
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zuzügl. Abschreibungsaufwand |
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zuzügl. geschätztem Bewirtschaftungsaufwand |
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Erträge |
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