Die Rechtsaufsichtsbehörde genehmigte die festgesetzten Kreditaufnahmen der Haushaltssatzung für 2021/2022 (Beschluss 432/2021) nur teilweise.
Damit die gegenüber dem bisherigen Beschluss geänderte Haushaltssatzung bekanntgemacht werden kann und die Rechtswirksamkeit eintritt, muss der Stadtrat der Haushaltsverfügung durch Beschluss beitreten.
Der Oberbürgermeister und die amtierende Kämmerin empfehlen dem Stadtrat dieser Beschlussvorlage zuzustimmen, damit die Handlungsfähigkeit der Stadtverwaltung Zittau aufrecht erhalten werden kann.
GemO § 82
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau erklärt den Beitritt der lt. Bescheid der Kommunalaufsicht vom 11.01.2022 in § 2 der Haushaltssatzung vorgesehenen Kredite in Höhe von 2.220.420 € für 2021 und 1.689.340 € für 2022.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die geänderte Haushaltssatzung für 2021/2022 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen öffentlich bekanntzugeben.
Veranschlagt unter HH-Stelle/ Produktkonto |
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Bezeichnung der HH-Stelle/ Produktkonto |
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Finanzielle Auswirkungen |
Gesamtbetrag |
aktuelles HH-Jahr |
Folgejahre jährlich |
Aufwendungen |
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zuzügl. Abschreibungsaufwand |
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zuzügl. geschätztem Bewirtschaftungsaufwand |
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Erträge |
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