Nach Ausschreibung
des ehemaligen Feuerwehrgerätehauses, Kretschamweg 4 im OT Dittelsdorf, haben
zwei Interessenten ein Gebot mit einem gleichwertigen Nutzungskonzept
abgegeben.
Ein Mitbieter hat eine Erhöhung seines Gebotes in Aussicht gestellt.
Um die Chancengleichheit zu wahren, wurden beide Interessenten nochmals aufgefordert, ihr endgültiges und verbindliches Maximalgebot im verschlossenen Umschlag bis zu einem festen Termin einzureichen.
Es gingen nochmals zwei Angebote fristgerecht und in der gewünschten Form ein.
Die Gebotseröffnung erfolgte in der Sitzung des Dittelsdorfer Ortschaftsrates am 15.12.2021.
Der durch ein Gutachten ermittelte Verkehrswert beträgt 16.700,- €.
Folgende Festlegungen sollen im Kaufvertrag
aufgenommen werden:
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Vereinbarung
einer Mehrerlösklausel, falls das Grundstück innerhalb der nächsten 10 Jahre
weiter veräußert wird.
·
Vereinbarung
einer Verpflichtung zur möglichen weiteren temporären Nutzung des
Grundstückes durch ortsansässige Vereine
im Zusammenhang mit der Durchführung von Festen in der Ortschaft.
·
Übernahme
der gesamten Kosten für die Vertragsdurchführung (Notar, Grundbuchamt, Finanzamt, Genehmigungsbehörden,
Vermessungskosten) und das Gutachten durch den Erwerber.
·
Nach der
Vermessung erfolgt ein Wertausgleich zum aktuellen Bodenrichtwert bezüglich
des ermittelten Mehr- oder
Mindermaßes.
Zu Gunsten des
Erwerbers soll ein Wegerecht im Rahmen eines Überfahrrechtes über die im
Eigentum der Stadt Zittau verbliebene Restfläche des Flurstückes Nr. 112/1
gewährt werden.
BGB, SächsGemO, VwVKomGrV
Der Verwaltungs- und
Finanzausschuss der Großen Kreisstadt Zittau fasst den Beschluss, das
Grundstück Kretschamweg 4 im OT Dittelsdorf, Teilfläche des Flurstückes- Nr.
112/1 (ca. 300 m²) der Gemarkung Dittelsdorf, nach Ausschreibung an
den Meistbietenden zu dem Gebotspreis in
Höhe von 25.650,00 Euro zzgl. der vertragsbedingten Nebenkosten, der Kosten für
die Vermessung sowie den Kosten für das Gutachten zu veräußern. Im Vertrag soll
eine Mehrerlösklausel und die Verpflichtung zur Bereitstellung des Grundstückes
zur temporären Nutzung durch örtliche Vereine aufgenommen werden. Zu Gunsten des Erwerbers wird ein Wegerecht
im Rahmen eines Überfahrrechtes über die im Eigentum der Stadt Zittau
verbliebene Restfläche des Flurstückes Nr. 112/1 gewährt.
Veranschlagt unter HH-Stelle/ Produktkonto |
11135.506100 11135.348800 |
Bezeichnung der HH-Stelle/ Produktkonto |
Erträge aus der Veräußerung von unbeweglichen Vermögen Erträge aus Kostenerstattungen Dritter (Gutachten) |
Finanzielle Auswirkungen |
Gesamtbetrag |
aktuelles HH-Jahr |
Folgejahre jährlich |
Aufwendungen |
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zuzügl. Abschreibungsaufwand |
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zuzügl. geschätztem Bewirtschaftungsaufwand |
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Erträge |
11135.506100 25.650,00 € 11135.348800 1.305,00 € |
26.955,00 € |
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