Die Erbengemeinschaft Thimm hat das Erbbaurecht am Grundstück Lönsstr. 1 mit Urk.- Nr. 51/2016 des Notar Hofmann vom 13.01.2016 an Herrn Thomas und Frau Izabela Wirth veräußert.
Die Käufer treten in alle Rechte und Pflichten des ursprünglichen Erbbaurechtsvertrages ein, insbesondere unterwerfen sie sich der Zwangsvollstreckung bezüglich des zu zahlenden Erbbauzinses von derzeit 840,00 € im Jahr.
Die Ehel. Wirth beabsichtigen das Gebäude selbst zu Wohnzwecken zu nutzen, dazu sind umfassende bauliche Maßnahmen notwendig.
Es wird in diesem Zusammenhang die Zustimmung zur Eintragung einer Grundschuld in das Erbbaugrundbuchblatt in Höhe von 50.000 Euro beantragt.
Das Erbbaurecht wurde im Jahr 2013 bis zum 31.12.2053
verlängert.
BGB, ErbbauRG, SächsGemO
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss der Großen
Kreisstadt Zittau fasst den Beschluss, der Veräußerung des Erbbaurechtes am
Grundstück Lönsstraße 1, Flurstück- Nr. 1873 t der Gem. Zittau, (Urkunde- Nr.
51/2016 des Notar Hofmann in Zittau) von den bisherigen Erbbauberechtigten EG Thimm an Herrn und Frau Wirth,
wohnhaft in Zittau, zuzustimmen.
Gleichfalls wird die Zustimmung erteilt, das Erbbaugrundbuch mit einer Grundschuld in Höhe von bis zu 50.000 Euro zum Zwecke der Kaufpreisfinanzierung und Sanierung zu belasten.
Veranschlagt unter HH-Stelle/ Produktkonto |
11135.341103 |
Bezeichnung der HH-Stelle/ Produktkonto |
Mieten und Pachten, Erbbaurechtsverträge |
Finanzielle Auswirkungen |
Gesamtbetrag |
aktuelles HH-Jahr |
Folgejahre jährlich |
Aufwendungen |
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zuzügl. Abschreibungsaufwand |
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zuzügl. geschätztem Bewirtschaftungsaufwand |
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Erträge |
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840 € |
840 € |