Die Stadt Zittau ist sowohl als Belegenheitsgemeinde, Antragsteller, Grundstückseigentümerin sowie Behörde (z.B. Baulastträger der öffentlichen Straßen) am, durch die Oberer Flurbereinigungsbehörde des Landkreises Görlitz angeordneten, Verfahren zur Vereinfachten Flurbereinigung Rosenthal beteiligt.
Am 08.07.2015 findet die Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft gemäß §21 Flurbereinigungsgesetz statt.
Die Zahl der Mitglieder/ innen des Vorstandes und deren Stellvertreter/ innen ist auf je 4 festgesetzt. Es werden natürliche Personen gewählt.
Es wird vorgeschlagen, von Seiten der Stadt Zittau Frau Heike Barmeyer, Referatsleiterin des Referates Liegenschaften und Vermessung, für die Mitarbeit im Vorstand an das Landratsamt Görlitz zu melden.
Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft.
FlurbG
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau fasst den Beschluss, der Obere Flurneuordnungsbehörde beim Landkreis Görlitz, als Wahlvorschlag für den Vorstand der Teilnehmergemeinschaft des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Rosenthal, Frau Heike Barmeyer, Referatsleiterin des Referates Liegenschaften und Vermessung, zu benennen.