Mit diesem Beschluss im
Stadtrat wirbt die Stadt Zittau für die Anschaffung von E-Autos und leistet
damit einen Beitrag zum Klimawandel.
Das EmoG bestimmt, welche Fahrzeuge privilegiert werden können, welche Bevorrechtigungen möglich sind und wie die Kennzeichnung der Fahrzeuge zu erfolgen hat. Damit haben Kommunen die Möglichkeit, Elektrofahrzeuge rechtssicher (§ 3 Abs. 4 Nr. 1–4 EmoG) in folgenden Bereichen zu bevorzugen:
- Parken auf öffentlichen Straßen oder Wegen
- Nutzung von öffentlichen Straßen oder Wegen, die besonderen Zwecken gewidmet sind (Sonderspuren)
- Zulassung von Ausnahmen bei Zufahrtbeschränkungen oder Durchfahrtverboten
- (Teil-) Erlass von Gebühren bei der öffentlichen Parkraumbewirtschaftung
„Für wirksamen Klimaschutz brauchen wir E-Autos. In der Wissenschaft ist diese Antwort schon länger klar.
Es ist aber nicht gelungen, die Erkenntnis auch in der Öffentlichkeit ausreichend zu kommunizieren. Dadurch gibt es immer wieder Diskussionsbeiträge, die weitgehend frei sind von Sachkenntnis. Um es klar zu sagen: Wenn Europa 2050 klimaneutral sein will, dann darf zu diesem Zeitpunkt kein
Verbrennungsmotor mehr auf der Straße sein – zumindest bei Personenwagen. Gleichzeitig müssen wir den Stromsektor von fossilen Energieträgern befreien.“
Dass mit Benzinern und Dieselfahrzeugen CO2-Emissionen nie ganz vermieden werden können, kann wohl jeder verstehen. E-Autos haben das Potenzial, klimaschädliche Emissionen drastisch zu senken.
Bereits heute haben sie in fast allen europäischen Ländern einen klaren Klimavorteil gegenüber
Verbrennern. Das liegt am zunehmenden Anteil Erneuerbarer Energien am Strommix, mit denen die Autos geladen werden.
Quelle: https://www.energiezukunft.eu/mobilitaet/ohne-elektroautos-kein-ausreichender-klimaschutz/
1. Der
Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt, dass ab dem 01. April 2022
Elektro-Autos während des Ladevorganges an öffentlichen Ladesäulen in der Stadt
Zittau gebührenfrei parken.
2. Die Parkgebührenordnung wird entsprechend geändert.
3. Nach 2 Jahren wird die Parkgebührenordnung evaluiert.
Veranschlagt unter HH-Stelle/ Produktkonto |
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Bezeichnung der HH-Stelle/ Produktkonto |
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Finanzielle Auswirkungen |
Gesamtbetrag |
aktuelles HH-Jahr |
Folgejahre jährlich |
Aufwendungen |
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zuzügl. Abschreibungsaufwand |
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zuzügl. geschätztem Bewirtschaftungsaufwand |
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Erträge |
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