Die
bisherigen Planungen zum Ausbau der Inneren Weberstraße haben zu einem großen
Unmut unter
der
Händlerschaft und zahlreichen Anwohnern geführt. Ihre Forderung ist der
komplette Erhalt der
Stellplätze.
Dies ist aber nach Aussage der Fachabteilungen aufgrund von Vorgaben der StVO
und
der
Feuerwehr (8,50 m-Abstandslinie) nicht möglich.
Ein
Kompromissangebot wäre die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches, auch
wenn die
entfallenden
Parkplätze dadurch zunächst nicht gerettet werden können. Der Aufwand der
Planänderung dürfte gering sein, da es lediglich um eine Höhenänderung der
Bordsteine von 3 cm geht.
Eine
(theoretische) Befahrbarkeit der Gehwege durch schwere Feuerwehrfahrzeuge ist
in den
derzeitigen
Planungen ohnehin vorgesehen. Im Sinne der StVO wäre es optimal, auf die
Verlegung
der
Bordsteine ganz zu verzichten. Seites des Landesamtes für Denkmalpflege Sachsen
wird jedoch
die
optisch durchgehende Straßenachse von der Weber- bis zur Johanniskirche
gefordert.
In
einem verkehrsberuhigten Bereich darf nur auf gekennzeichneten Flächen geparkt
werden. Die
nach
den bisherigen im oberen Bereich (vor Intersport Kunick) vorgesehenen
Stellplätze würden
auch
in der „Spielstraße“ so umgesetzt werden können. Eine Ausweisung von
zusätzlichen
Stellplätzen
im engen Mittelteil ist aufgrund der Feuerwehr-Abstandslinie nicht möglich.
Grundsätzlich
ist aber das Halten zum Ein- und Aussteigen bzw. Be- und Entladen erlaubt. Da
aber
der
gesamte Verkehrsraum genutzt werden darf, kann z.B. im engen Mittelteil ein haltendes
Paketauto
durch Überfahren der Bordsteinkante legal überholt werden.
Von
Stadtverwaltung und ZSG wurde die Umgestaltung der Inneren Weberstr. mit einer
verbesserten
Aufenthaltsqualität begründet. Dazu tragen sicherlich die mindestens 2 m
breiten
Gehwege
bei. Die 3 m breite Fahrgasse ohne parkende Fahrzeuge und Gegenverkehr dürfte
aber zu
schnellem
Fahren verleiten, was z.B. beim Queren bummelnder FußgängerInnen zu Konflikten
führen
kann und der Aufenthaltsqualität eher abträglich ist. Mit dem verkehrsberuhigten
Bereich
ist
ein Wechsel der Straßenseite gefahrloser möglich. Denkbar sind auch spielende
Kinder auf der
Straße,
was die Vermietung von Wohnraum in der Inneren Weberstr. an Familien
erleichtern
könnte.
Vor der Johanniskirche kann der verkehrsberuhigte Bereich die Situation
zwischen den
Fußgängerzonen
Bautzner Str. und Markt entschärfen. Viele Fußgänger laufen aus der Bautzner
Str.
kommend
gedankenlos auf der Fahrbahn weiter Richtung Markt, was bei Zeichen 325.1 aber
erlaubt
wäre.
Zur Verbesserung
der Parksituation für die Händlerschaft wäre eine Änderung der Parkgebühren-
Ordnung
zielführender. Die theoretische Möglichkeit des Parkens direkt vor einem
Geschäft
gewährleistet
nicht, dass Kunden dort auch tatsächlich einen freien Stellplatz finden. Zur
Verhinderung,
dass Dauerparkende einen Stellplatz blockieren, könnte für die nach dem Umbau
noch
verbliebenen Stellplätze der Inneren Weberstr. eine Höchstparkzeit von 30 min
bis max. 1 h
eingeführt
werden. Des Weiteren könnten in der Poststr. durch Aufhebung des Radweges und
Neuaufteilung
des Straßenraums ca. 10 neue Stellplätze geschaffen werden. Die Vorschläge in
diesem
Absatz sind nicht Bestandteil des Antrages.
Der Stadtrat der
Großen Kreisstadt beauftragt den Oberbürgermeister mit Fördermittelgeber und
beauftragtem Bauunternehmen abzustimmen, ob die Planungen des 2. BA zum Ausbau
der Inneren Weberstraße derart geändert werden können, dass ein
verkehrsberuhigter Bereich (Zeichen 325.1 der StVO; sog. Spielstraße mit
Schrittgeschwindigkeit) zwischen Markt und Einmündung der Inneren Oybiner
Straße ausgewiesen werden kann. Hierfür ist hauptsächlich die Absenkung der
Bordsteinkanten auf die Höhe 0 cm erforderlich, damit der gesamte Verkehrsraum
von allen Verkehrsteilnehmern barrierefrei genutzt werden kann.
Veranschlagt unter HH-Stelle/ Produktkonto |
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Bezeichnung der HH-Stelle/ Produktkonto |
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Finanzielle Auswirkungen |
Gesamtbetrag |
aktuelles HH-Jahr |
Folgejahre jährlich |
Aufwendungen |
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zuzügl. Abschreibungsaufwand |
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zuzügl. geschätztem Bewirtschaftungsaufwand |
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Erträge |
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