Das Grundstück Humboldtsiedlung 45, Flurstück- Nr. 2888 der
Gem. Zittau, ist mit einem Bungalow bebaut und mit einem Nutzungsrecht auf
Grundlage blauer Nutzungsurkunde für ein Erholungsgrundstück belastet. Der Sohn
der Nutzungsberechtigten hat sein Kaufinteresse am Grund- und Boden
bekundet.
Die Veräußerung des Grund und Bodens erfolgt zum aktuellen Bodenrichtwert von 30 Euro/m².
Um allerdings das Ziel zu erreichen, dass alte Rechtsverhältnis zu
beenden, bedarf es eines notariellen dreiseitigen Vertrages, in dem die
bisherigen Nutzungsberechtigten ihr Nutzungsrecht vorerst an den Sohn
übertragen. Veräußert die Stadt Zittau Zug um Zug den Grund und Boden, kann
durch diesen das Nutzungsrecht aufgegeben und das Gebäudegrundbuch geschlossen
werden.
BGB, SächsGemO, KomGrVwV, ErholNutzG
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss fasst den Beschluss,
das Grundstück Humboldtsiedlung 45, Flurstück- Nr. 2888 der Gem. Zittau mit
einer Größe von 300 m² an den Antragsteller (siehe Anlage) zum Bodenrichtwert
in Höhe von 30 Euro/m² zzgl. der vertragsbedingten Nebenkosten zu veräußern.
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der gleichzeitigen Übertragung des Nutzungsrechtes am Gebäude durch die derzeitigen Nutzungsberechtigten an den Käufer.
Im Vertrag ist eine Mehrerlösklausel aufzunehmen.
Einer Belastung mit Grundpfandrechten vor
Eigentumsumschreibung wird nach den Maßgaben der aktuellen KomGrVwV bei Bedarf
zugestimmt.
Veranschlagt unter HH-Stelle/ Produktkonto |
11135.506100 |
Bezeichnung der HH-Stelle/ Produktkonto |
Erlöse aus der Veräußerung unbeweglicher Vermögensgegenstände |
Finanzielle Auswirkungen |
Gesamtbetrag |
aktuelles HH-Jahr |
Folgejahre jährlich |
Aufwendungen |
|
|
|
zuzügl. Abschreibungsaufwand |
|
|
|
zuzügl. geschätztem Bewirtschaftungsaufwand |
|
|
|
Erträge |
9.000 Euro |
9.000 Euro |
|