Das Grundstück Humboldtsiedlung 15, Flurstück- Nr. 2632 der
Gem. Zittau, ist mit einem Behelfsheim bebaut und war mit einem Nutzungsrecht
für eine bereits im Jahr 1968 verstorbenen Gebäudeeigentümerin belastet. Jedoch
hatte diese die Baulichkeiten kurz vor ihrem Tod an die Großeltern des jetzigen
Kaufantragstellers, die ebenfalls verstorben sind, veräußert. Bereits seit dem
Jahr 1994 gab es Bemühungen, die Erbfolge nach der Nutzungsberechtigten zu
klären und das im Grundbuch verzeichnete Nutzungsrecht zur Löschung zu bringen.
Dies gelang nach weitreichenden Recherchen erst im November 2019. Die
Veräußerung des Grund und Bodens erfolgt zum aktuellen Bodenrichtwert von 30
Euro/m². Bei dem Gebäude handelt es sich um ein stark sanierungsbedürftiges
Behelfsheim, welches auf Grund o.g. Tatsache bereits im Besitz des
Kaufinteressenten ist. Es handelt sich zudem um einen Zukauf zum
Nachbargrundstück Humboldtsiedlung 17.
BGB, SächsGemO, KomGrVwV
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss fasst den Beschluss,
das Grundstück Humboldtsiedlung 15, Flurstück-Nr. 2632 der Gem. Zittau mit
einer Größe von 300 m² an den Eigentümer des benachbarten Grundstückes
Humboldtsiedlung 17, Flurstück-Nr. 2859 der Gem. Zittau, zum Bodenrichtwert in
Höhe von 30 Euro/m² zzgl. der vertragsbedingten Nebenkosten zu veräußern. Im
Vertrag ist eine Mehrerlösklausel aufzunehmen.
Einer Belastung mit Grundpfandrechten vor Eigentumsumschreibung wird nach den Maßgaben der aktuellen KomGrVwV bei Bedarf zugestimmt.
Veranschlagt unter HH-Stelle/ Produktkonto |
11135.506100 |
Bezeichnung der HH-Stelle/ Produktkonto |
Erlöse aus der Veräußerung unbeweglicher Vermögensgegenstände |
Finanzielle Auswirkungen |
Gesamtbetrag |
aktuelles HH-Jahr |
Folgejahre jährlich |
Aufwendungen |
|
|
|
zuzügl. Abschreibungsaufwand |
|
|
|
zuzügl. geschätztem Bewirtschaftungsaufwand |
|
|
|
Erträge |
9.000 Euro |
9.000 Euro |
|