Der
in unmittelbarer Nachbarschaft der Stadt Zittau liegende Tagebau Turów ist vom
Betreiber PGE Górnictwo i Energetyka Konwencjonalna S.A. Oddział
Elektrownia Turów, einem mehrheitlich staatlichen Unternehmen, zum
Weiterbetrieb und der Erweiterung bis zum Jahr 2044 vorgesehen. Die Bedenken,
die die Stadtverwaltung Zittau im Anhörungsverfahren geäußert hat – hier
insbesondere zu Feinstaub- und Lärmemissionen - , konnten in der
Umweltverträglichkeitsprüfung von der polnischen Seite bislang nicht ausgeräumt
werden, das Verfahren erfüllte mindestens in Teilen nicht die Anforderungen des
Europäischen Umweltrecht. Dennoch erfolgte eine Änderung der ursprünglichen
Bergbaugenehmigung von 1994 (Laufzeit bis zum 30.4.2020), ausgestellt am 20.
März 2020 durch das polnischen Klimaministerium, Aktenzeichen.
DGK-VI.4770.35.2019.MN.19. Sie verlängert die Bergbaugenehmigung von 1994 bis
zum 30. April 2026 und wurde sofort vollstreckbar. Vor diesen Hintergründen hat
Oberbürgermeister Zenker am 20.3.2020 Widerspruch gegen die erneute Genehmigung
eingelegt. Dessen Bearbeitung steht weiterhin aus. Die
Einwände der Stadt Zittau hinsichtlich Feinstaub wurden weder berücksichtigt
noch abgewogen. Die Einwände hinsichtlich Lärm wurden berücksichtigt und
Lärmminderungsmaßnahmen genannt. Ein Nachweis, dass die Lärmminderungsmaßnahmen
die vorgegebene Wirkung haben (Überarbeitung der Modellierung im UVP-Bericht),
wird aber nicht erbracht.
Parallel
zum UVP-Verfahren konnte die Stadtverwaltung Zittau gemeinsam mit weiteren
Partnern eine Aufnahme der Frage der Schadstoffbelastungen der Neisse als
überregional wichtige Wasserbewirtschaftungsfrage für den dritten
Bewirtschaftungszyklus der Wasserrahmenrichtlinie im Rahmen der Umsetzung der
EU-Richtlinien durch die Internationale Kommission zum Schutz der Oder gegen
Verunreinigung im erreichen.
(http://www.mkoo.pl/index.php?mid=28&aid=885&lang=DE)
Vor
dem Hintergrund einer weiteren Studie zu Auswirkungen des erweiterten Tagebaus
hat die Stadt Zittau am 12. Oktober 2020 in Kooperation mit dem Liberecky Kraj
und dessen Beauftragten sowie verschiedenen Umweltorganisationen eine
Pressekonferenz zur Veröffentlichung dieser Studie durchgeführt, um auf
mögliche weitere negative Auswirkungen der geplanten Erweiterung und
erheblichen Vertiefung des Braunkohletagebaus in Turów auf die Umwelt und die
Einwohner des deutschen Teils des Dreiländerecks nochmals aufmerksam zu machen.
Es besteht die Gefahr, dass die Erweiterungspläne des polnischen Betreibers zu
einer weiteren Entwässerung der Region auch in weitaus tieferen Bodenschichten
als bisher betrachtet und in der Folge zu Bodensenkungen führen. Eine erhöhte
Feinstaubbelastung und Verschmutzung der Neisse im Zittauer Stadtgebiet und
darüber hinaus erscheinen weiterhin wahrscheinlich. Eine Rekultivierungsstrategie
ist nicht bekannt gegeben worden, die als Perspektive im Raum stehende Flutung
des Tagebaurestlochs nach der angestrebten Laufzeit bis 2044 wird auf über 100
Jahre Dauer veranschlagt würde über die Beeinträchtigung tieferer
Grundwasserkörper dem Zittauer Becken Wasser entziehen und ist zwingend mit der
Befestigung von Abraumhalden und ehemaligen Rutschungsflächen zu kombinieren.
Die Studie ist den Sächsischen und Bundesdeutschen Behörden zur Überprüfung
zugesandt worden.
Auf
Betreiben des Liberecky Kraj hatte sich die Tschechische Republik nach der
Verlängerung der Bergbaugenehmigung durch das polnische Ministerium vom
20.3.2020 im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Republik
Polen zum Stopp der Erweiterung und Verlängerung des Kohletagebaus Turów an die
Europäische Kommission gewandt. Am 17. Dezember 2020 stellte diese fest, dass
Polen die Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung und die Richtlinie
über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen nicht europarechtskonform
umgesetzt hat.
Die
Stadt Zittau ist weiterhin an guten Beziehungen zu allen Nachbarn in der
Dreiländerregion interessiert und stellt sich auch nicht generell gegen die
wirtschaftlichen Grundlagen zahlreicher Menschen in ihrer polnischen Nachbarregion.
Im Rahmen der Daseinsvorsorge für ihre eigenen Einwohner und deren Wohlstand
ist die Stadt Zittau jedoch angehalten, dafür Sorge zu tragen, dass
europäisches Recht eingehalten wird. Von den zuständigen sächsischen Behörden
formulierte Bedenken (vgl. SZ Zittau vom 16.11.2020 „Oberbergamt: Zittau sinkt
wirklich“ sowie UVP-Beschluss des
Polnischen Regionaldirektors für Umweltschutz vom 21.1.2020) sind
bislang nicht ausgeräumt worden, die Betreibung des Tagebaus wird jedoch
vorangetrieben.
Die Stadtverwaltung
Zittau empfiehlt nach der bisherigen Vorgehensweise der polnischen Behörden auf
eine nochmalige Überprüfung der bereits erteilten Lizenz zum Weiterbetrieb des
Tagebaus sowie der Erweiterungspläne auch und besonders hinsichtlich der
Auswirkungen auf die deutsche Seite hinzuwirken. Dies kann auf Basis einer
Beschwerde an die Europäische Kommission erfolgen und würde bei Anerkennung
durch die Kommission, durch diese als Verfahren betrieben werden. Mit
Unterstützung durch unabhängige Experten sollte die Stadt Zittau im Interesse
ihrer Bürgerschaft das Verfahren weiter intensiv begleiten. Auf die der
Beschlussvorlage beigefügten Dokumente wird Bezug genommen.
SächsGemO i.V.m. EU-Recht
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt den
Beitritt zu der Beschwerde bei der Europäischen Kommission wegen
Nichteinhaltung von EU-Recht in Zusammenhang mit den Plänen zum weiteren Ausbau
des Tagebau Turow gemäß dem der Beschlussvorlage als Anlage beigefügten
Beschwerdetext.
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, alle notwendigen
Erklärungen abzugeben.
Veranschlagt unter HH-Stelle/ Produktkonto |
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Bezeichnung der HH-Stelle/ Produktkonto |
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Finanzielle Auswirkungen |
Gesamtbetrag |
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Folgejahre jährlich |
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zuzügl. Abschreibungsaufwand |
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zuzügl. geschätztem Bewirtschaftungsaufwand |
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Erträge |
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