Einleitung
Der im Jahr 2004 begonnene Stadtumbauprozess, welcher in Zittau in den vergangenen Jahren im Wesentlichen durch das Bund-Länder-Programm „Stadtumbau, Programmteil Aufwertung sowie Programmteil Rückbau von Wohngebäuden“ unterstützt wurde, wird nun - wie bereits im Vorjahr angekündigt - in ein neues Programm der Städtebauförderung überführt.
Dieser Prozess stellt einen dauerhaften und langfristigen Verlauf dar, welcher die Entwicklung Zittaus in den vergangenen 16 Jahren maßgeblich mitbestimmt und gefördert hat. Der historische Stadtkern sowie angrenzende Stadtbereiche haben sich aufgrund der stetig hohen Zuschüsse in den Programmen der Städtebaulichen Erneuerung zu attraktiven und lebenswerten Orten entwickelt, in denen sich vielfältige Nutzungen etabliert haben. Die historisch wertvollen und oft mit viel Mühe und im Einklang mit den denkmalpflegerischen Belangen sanierten Gebäude und Freianlagen dienen dem Wohnen und Handel, werden für öffentliche und soziale Einrichtungen genutzt, sind Orte der Begegnung, der Ruhe und der Erholung. Zahlreiche kulturelle und sportliche Einrichtungen tragen zur alltäglichen Freizeitgestaltung unserer Bürger und Gäste bei. Modernisierte Schulen und Kitas decken tägliche Nutzungsbedarfe ab und ermöglichen den nachwachsenden Generationen Spielen und Lernen in zeitgemäßen, technisch gut ausgestatteten und nicht zuletzt freundlich und modern gestalteten Räumen und Freiflächen. Sanierte Kirchen für sakrale, kulturelle und touristische Zwecke aber auch sanierte Straßen, Plätze und Freianlagen bestimmen das Erscheinungsbild unserer schönen Stadt. Die fußläufige Erreichbarkeit vieler Anlaufpunkte des alltäglichen Lebens in der Innenstadt, gerade im Bereich der Verwaltungs-, Bildungs- und Kulturinfrastruktur, sowie die räumliche Kompaktheit tragen heute zu einem positiven ‚Altstadtflair‘ bei. Mit Blick auf weiterhin zahlreiche leerstehende Gebäude und Gewerbeflächen in einigen Quartieren bei einem gleichzeitig ausbaufähigen Einzelhandels- und Dienstleistungsangebot im Stadtkern kann hier dennoch Entwicklungspotenzial identifiziert werden. Leider wird dieses Potential von der Lokalbevölkerung oft als negativ wahrgenommen. Um die eigene Innen- aber auch die Außenwahrnehmung der Stadt positiv zu beeinflussen, sollte es - ungeachtet der noch vorhandenen „Baustellen“ - nicht an einem Bewusstsein und Stolz für das bereits Erreichte mangeln.
Um den Entwicklungsprozess weiter zu führen, bedarf es der kontinuierlichen Fortführung der Bund-Länder-Programme, auf deren Zuschüsse eine Stadt wie Zittau nicht verzichten kann. Dem zu Beginn jeder Gesamtmaßnahme definierten Maßnahmepaket, welches grundlegend auf dem ausgearbeiteten und bestätigten Handlungskonzept basiert, widerfährt im Verlauf der Durchführung der Gesamtmaßnahme eine Reihe von Anpassungen aufgrund sich ändernder Rahmenbedingungen. Diese spiegeln sich in den jährlichen Fortsetzungsanträgen und –berichten wider. Auch mit den Aktualisierungen und Anpassungen, welche in den Programmen zulässig und damit förderfähig sind, bleibt das Gesamtziel „Sanierung und Aufwertung“ des jeweiligen Fördergebietes bestehen.
Um die Programme in Anspruch nehmen zu können, sind Eigenanteile der Stadt Zittau erforderlich. Unter der schwierigen Haushaltslage ist es notwendig, die Erforderlichkeit der Maßnahmen zu prüfen und zu priorisieren. Auch mit den damit einhergehenden Reduzierungen in den Gesamtmaßnahmen führt die Stadt Zittau kontinuierlich den Stadterneuerungsprozess weiter und beteiligt sich in gewohnter Weise im Jahr 2021 anhand der Fortsetzungsanträge bzw. -berichte in den verschiedenen Bund-Länder-Programmen.
"Wachstum und nachhaltige Erneuerung - Lebenswerte Quartiere
gestalten, Programmteil Infrastruktur (WEP)"
Das neue Programm mit dem Titel "Wachstum und nachhaltige Erneuerung - Lebenswerte Quartiere gestalten, Programmteil Infrastruktur (WEP)" ermöglicht Maßnahmen der stadtumbaubedingten Rückführung der städtischen Infrastruktur im bekannten Fördergebiet „Teilbereich Zittau-Ost“, sowohl im Bereich der sozialen als auch der technischen Infrastruktur. Die Höhe der Finanzhilfen beträgt bei städtischen Infrastrukturmaßnahmen 50% und bei sozialer Infrastruktur 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben und Kosten. Damit können die in 2019 für das Jahr 2020 erstmals beantragten – jedoch aufgrund der Pandemiesituation nicht realisierten - Rückbaumaßnahmen der technischen Infrastruktur erneut beantragt werden. Die Finanzhilfen sind bereits bis auf einen minimalen Teilbetrag bewilligt, jedoch ist eine erneute Beantragung aufgrund der Verschiebung von 2020 in 2021 erforderlich. Die Durchführung ist im Wesentlichen für das Jahr 2021 vorgesehen, ein geringer Teil wird fortführend im Jahr 2022 fertig gestellt.
Fördergebiet: „Teilbereich-Ost“
Durchführungszeitraum: 2019-2028
Betrachteter Durchführungszeitraum für den Fortsetzungsantrag 2021: 2019-2025
Gesamtfinanzrahmen: 349.000 € Förderrahmen (FR) / 174.500 € Finanzhilfe (FH)
Vorhandene Bewilligungen: 172.000 € (FH)
Aufstockungsbedarf im Programmjahr 2.500 € (FH)
Der beigefügte Maßnahmeplan stellt die Einzelmaßnahmen dar, die in der Kosten- und Finanzierungsübersicht zusammenfassend dargestellt sind.
Für die Umsetzung der Handlungskonzepte und Gesamtmaßnahmen werden die Einzelnahmen über mehrere Konten im Investitions- und Ergebnishaushalt abgebildet. Dazu werden im Haushalt 2021 folgende Konten beplant:
Investitionshaushalt
Abbildung der städtischen Baumaßnahmen:
OM Innere Weberstraße Einnahme/Ausgabe 51101.15001
OM Amalienstraße Einnahme/Ausgabe 51101.19001
OM Böhmische Straße Einnahme/Ausgabe 51101.19002
Ergebnishaushalt
Rückbau und Anpassung technische Infrastruktur durch Ver- und Entsorger sowie Stadt Zittau
Einnahme 51101.314120
Ausgabe 51101.421120
Private Ordnungs- und Baumaßnahmen (Grundstücksfreilegungen, Teilabbrüche, Sicherungsmaßnahmen, Modernisierungsmaßnahmen, energetische Maßnahmen, Begrünungen)
Einnahme 51101.314130
Ausgabe 51101.421130
Kommunale Ordnungs-, Bau- und Sicherungsmaßnahmen
Einnahme 51101.314140
Ausgabe 51101.421140
Öffentlichkeitsarbeit, Handlungskonzepte, Beteiligungen
Einnahme 51101.314150
Ausgabe 51101.421150
Städtische Projekte (ohne Baumaßnahmen)
Einnahme 51101.314160
Ausgabe 51101.421160
Private Maßnahmen (außer Baumaßnahmen)
Einnahme 51101.314170
Ausgabe 51101.421170
Vergütung Sanierungsträger, Programmbegleitung, sonstige Dienstleistungen Stadt- und Regionalentwicklung
Einnahme 51101.314180
Ausgabe 51101.421180
BauGB
RL Städtebauliche Erneuerung vom 16. August 2018, geändert
am 6.9.2019
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt die
Abgabe des Fortsetzungsantrages im Bund-Länder-Programm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung -
Lebenswerte Quartiere gestalten, Programmteil Infrastruktur (WEP)"
(bisher: Stadtumbau) für das Fördergebiet „Teilbereich Zittau-Ost“ für das
Programmjahr 2021.
Veranschlagt unter HH-Stelle/ Produktkonto |
Einnahmen 51101 |
Bezeichnung der HH-Stelle/ Produktkonto |
Ausgaben 51101 |
Finanzielle Auswirkungen |
Gesamtbetrag |
Bis 2020 |
2021 bis 2025 |
Aufwendungen |
349.000 € |
0 |
349.000 € |
zuzügl. Abschreibungsaufwand |
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zuzügl. geschätztem Bewirtschaftungsaufwand |
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Erträge |
174.500 € |
0 |
174.500 € |