Auf Grund der längeren Zeitabschnitte, in
denen im Jahr 2020 gemeinsame Aktivitäten für mehrere Personen fremder
Haushalte eingeschränkt bzw. gänzlich untersagt waren, gestaltete
sich eine sinnvolle Verwendung der
bereitgestellten Fraktionsgelder als äußerst schwierig.
Informativ wird darauf hingewiesen, dass im
gleichen Kontext die unverbrauchten Fraktionsgelder des Kreistages Görlitz von
2020 auf 2021 übertragen werden.
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt die
nach erfolgter Abrechnung der Fraktionsgelder (T 20.01.2021) festgestellten
nicht verbrauchten Mittel als Haushaltsrest in das Haushaltsjahr 2021 zu
übertragen.
Veranschlagt unter HH-Stelle/ Produktkonto |
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Bezeichnung der HH-Stelle/ Produktkonto |
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Finanzielle Auswirkungen |
Gesamtbetrag |
aktuelles HH-Jahr |
Folgejahre jährlich |
Aufwendungen |
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zuzügl. Abschreibungsaufwand |
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zuzügl. geschätztem Bewirtschaftungsaufwand |
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Erträge |
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