Die
Verkehrsentwicklung stellt einen wesentlichen Anteil von
Stadtentwicklungsstrategien dar. Verkehrsfragen betreffen alle Menschen, da
diese ihre individuellen Belange direkt beeinflussen, andererseits haben sie
vielfältige gesellschaftliche Auswirkungen, wie beispielsweise auf das direkte
Wohn-, Arbeits- und Lebensumfeld. Die verkehrsinfrastrukturelle
Leistungsfähigkeit beeinflusst nicht nur die Attraktivität einer Stadt und
Region als Wirtschaftsstandort und Arbeitsmarkt, sondern bestimmt gleichermaßen
Freizeitwerte und Erlebnisqualitäten mit. Aspekte des Klima- und
Immissionsschutzes sind untrennbar mit Verkehrsthemen verbunden.
Die
Verkehrsentwicklungsplanung der Stadt Zittau befindet sich auf einem
unvollendeten Bearbeitungsstand. Die Komplettierung dieser ist eine wichtige
Aufgabe. Dieses bedarf fachlicher Kompetenzen. Neben der Hauptaufgabe, der
optimalen Gestaltung des ruhenden und fließenden Verkehrs für eine Vielzahl
unterschiedlicher Verkehrsteilnehmer, gibt es noch eine Vielzahl begleitender Tätigkeitsbedarfe,
welche sich aus regionalen und überregionalen Planungen ableiten. Neue
gesetzliche Grundlagen und Maßnahmestrategien in Bezug auf den Klimaschutz
bringen fortwährenden Anpassungsbedarf bei Verkehrsentwicklungsthemen. Als
aktuell wichtigste Aufgaben im Rahmen einer Verkehrsentwicklung werden
nachfolgend benannte Punkte angesehen:
-
Fortschreibung
der Verkehrsentwicklungsplanung, insbesondere die Teile Rad- und
Fußgängerverkehr sowie ÖPNV
> Grundlagen: Gesamtverkehrsanalyse, Betrachtung Modal Split, ruhender
Verkehr
-
Lärmkartierung
aller 5 Jahre (nächste für 2022), in diesem Zusammenhang Fortschreibung des
Lärmaktionsplans
-
Stellungnahmen
zu überörtlichen und überregionalen Planungen wie Regionalplan,
Landesentwicklungsplan, ÖPNV-Strategie, übergeordnete Radwegekonzeptionen
(Landkreis/Sachsen) etc.
-
Fortschreibung
des Klimaschutzkonzeptes – neue Mobilitätsformen etc. bis hin zu Smart City
Ansätzen (E-Mobilität-ParkApp-dynamisches Parkleitsystem…)
Zur
konzeptionellen, strategischen Arbeit treten maßnahme- bzw. projektkonkrete
Tätigkeiten hinzu, wie beispielsweise die Teilnahme an aktuellen
Ausschreibungen wie Klimarichtlinie, Kommunalrichtlinie, #mobilwandel 2035,
etc. Dabei sollen Themen wie der Ausbau von Radangeboten für die verschiedenen
Radverkehrsarten, die Schaffung von Infrastruktur für nachhaltige
Mobilitätsangebote oder die Stärkung einzelner Mobilitätsarten zur Verbesserung
des Klimaschutzes unter- und umgesetzt werden.
Die
vorgeschlagene Ansiedlung des Verkehrsplaners in der Zittauer Stadtentwicklungsgesellschaft
ist vorteilhaft, weil
-
es Teilaufgaben der Stadtentwicklung sind und die
Zusammenarbeit mit der Stadtentwicklung sowieso erfolgen muss (Klimaschutz,
überregionale Planungen etc.) - Einbindung in und als Fachteile zum Stadtentwicklungskonzept
-
die
Verkehrsplanung eng mit der Stadtentwicklung verzahnt ist. Einerseits
existieren Anforderungen aus Zielen der Stadtentwicklung in Bereichen wie
Wohnen, Wirtschaft, Bildung, Kultur etc., die in die Verkehrsplanung direkt
einfließen müssen und andererseits liefert die Verkehrsplanung wichtige
Grundlagen für Bereiche der Stadtentwicklung (Wegebeziehungen, Gestaltung des
öffentlichen Raumes, Erschließung, Infrastruktur).
-
es gerade
bei Mobilitätsangeboten auch um touristische Belange geht (z. B.
Besucher-Lenk-und Leitsystem, verkehrliche Erschließung, Park and Ride) und
eine überregionale Betrachtung aus Sicht der Stadt- und Regionalentwicklung
erfordert, beides verankerte Themen in der Zittauer
Stadtentwicklungsgesellschaft mbH,
-
Verkehr
oft in Zusammenhang mit Bauvorhaben (auch Rückbau) im Bereich der
Stadterneuerung gedacht werden muss.
-
weil es
keine geplante 1,0 VZÄ ist und somit in der Stadtverwaltung weitere Aufgaben
zugeordnet werden müssten. Die Arbeitskräftesituation lässt vermuten, dass ein
qualifizierter Verkehrsplaner für 0,6 VZÄ wohl kaum zu finden ist.
-
weil
durch die Ansiedlung in der Gesellschaft die Leistungen anteilig als
förderfähige Projektleitungen erbracht und bezuschusst werden können.
-
weil es
für die Verkehrsentwicklungsleitungen keine zusätzlichen Kosten durch die
Umsatzbesteuerung gibt, da diese in den Betrauungsbereich mit DAWI-Leistungen
fallen.
Aus
den Aufgaben ergibt sich folgende Beschreibung Tätigkeitsdarstellung:
-
Ausführung
der entwicklerischen Verkehrsplanung in der Stadt Zittau
-
Erstellung,
Fortschreibung und Umsetzung des Verkehrsentwicklungskonzeptes i. R. d.
integrierten Stadtentwicklung
-
Innovation
und Transformation: Mitwirkung an der Sondierung, Planung und Umsetzung
innovativer Mobilitätsformen und zugehöriger Digitalisierungsprozesse
-
Entwicklung
von Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung und Förderung des ÖPNV
-
Betrachtung
der Mobilitätsanforderungen aller Bevölkerungsgruppen in der Innenstadt, den
Stadt- und Ortsteilen sowie Entwicklung entsprechender Konzepte im Rahmen der
Stadtplanung/Stadtentwicklung und Koordination bei der Erstellung und Umsetzung
eines Mobilitätskonzeptes
-
kommunale
Verkehrsplanung für alle Verkehrsarten unter Berücksichtigung stadträumlicher
Rahmenbedingungen und Umweltwirkungen
-
verkehrliche
Bewertung und Mitwirkung bei der Erstellung von Flächennutzungsplänen,
B-Plänen, Entwicklungs- und Handlungskonzepten (Bereitstellung Verkehrsdaten,
Trassenvorschläge, Abwägung von Stellungnahmen etc.)
-
Steuerung
externer Fachbüros i. R. der Fachexpertise zu Einzelplanungen
-
Aufbau
eines Schnittstellenmanagements (Koordination mit den städtischen Ämtern und
Betrieben der Stadt Zittau, insbesondere Amt für Recht, Bauaufsicht und
Stadtentwicklung) sowie zu den Verwaltungen anderer Gemeinden und des
Landkreises im Rahmen der fachlichen Zusammenarbeit
-
Bewertung
und Stellungnahmen zu überörtlichen Verkehrsplanungen
-
Federführende Fortschreibung des Lärmaktionsplans
-
Gremienarbeit
in Arbeitsgemeinschaften und Fachausschüssen, Mitwirkung bei der Erstellung von
Tätigkeitsberichten für die Gremien
-
Mitwirkung
bei der Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit
-
Unterstützung
bei der Akquise von Fördermitteln sowie der Projekt- und Programmbegleitung
-
Bearbeitung
von Querschnittsprojekten zu Themen der Regional-, Tourismus- und
Stadtentwicklung, insbesondere mit inhaltlichen Verknüpfungen zu Mobilität und Umweltwirkungen
Die
kalkulatorische Grundlage für den Rahmenvertrag ändert sich durch die
Inkludierung der Verkehrsplanung wie folgt (vgl. SR-Beschluss Nr. 124/2020):
Zuschuss zur
Deckung des Aufwandes zur touristischen Entwicklung der Stadt
Zittau und der Region Naturpark Zittauer Gebirge und der Förderung der
Stadtentwicklung und der damit verbundenen Wirtschaftsförderung – DAWI:
2020 2021 2022
450.000,00
€ 600.000,00 € 575.000,00 €
Vergütung für die sonstigen
Leistungen: 2020 2021 2022
Jahresbetrag netto 155.000,00 € 525.000,00 € 520.000,00 €
19% MwSt bzw. 16% MwSt,
Berechnung gem. Leistungszeitraum 78.850,00 € 99.750,00 €
98.800,00 €
Jahresbetrag Vergütung brutto 493.850,00 € 624.750,00 € 618.800,00 €
Ausgaben gesamt 943.850,00 € 1.224.750,00 € 1.193.800,00 €
Folgende Mindest-Zuschüsse
aus Förderprogrammen sollen zur Refinanzierung eingeworben werden:
2020 2021 2022
Städtebauförderung bzw.
Sonstiges 162.600,00
€ 182.400,00 € 198.300,00 €
Differenz Ausgaben und
Einnahmen 781.250,00 € 1.042.350,00 € 995.500,00 €
EU-Kommission 2012/21/EU, ABl. EU Nr. L 7/3 vom 11. Januar 2012 –Freistellungsbeschluss-, Mitteilung der Kommission 2012/C 8/02, 2012/C 8/03, ABl. EU vom 11. Januar 2012 NR. C 8/15, Richtlinie 2006/111/EG der Kommission, BauGB, RL Städtebauliche Erneuerung vom 14. August 2018, geändert am 6. September 2019
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau ermächtigt den Oberbürgermeister, eine Betrauung der Zittauer Stadtentwicklungsgesellschaft mbH mit den Leistungen der Verkehrsentwicklungsplanung vorzunehmen.
Veranschlagt unter HH-Stelle/ Produktkonto |
51101 und 51102 |
Bezeichnung der HH-Stelle/ Produktkonto |
Städtebau |
Finanzielle Auswirkungen |
Gesamtbetrag |
aktuelles HH-Jahr |
2021 2022 |
Aufwendungen |
183.550 € |
0 € |
89.750 € 93.800 € |
zuzügl. Abschreibungsaufwand |
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zuzügl. geschätztem Bewirtschaftungsaufwand |
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Erträge |
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