Auf Grund der anhaltend hohen Schülerzahlen wurde in einem
Arbeitsgespräch zwischen Vertretern der Stadtverwaltung Zittau, dem Landkreis
Görlitz, dem Kultusministerium und dem Landesamt für Schule und Bildung
festgestellt, dass in der Stadt Zittau Kapazitäten für einen Zusätzlichen
Oberschulzug erforderlich sind.
Mit Beschluss 214/2018 hat der Stadtrat beschlossen die Planungsleistungen für die Baumaßnahme „Neubau Erweiterungsbau Parkschule“ zu vergeben. Weiterhin wurde mit dem Beschluss die Finanzierung der Maßnahme in den Haushalt eingearbeitet. Die gebundenen Ingenieurbüros wurden somit beauftragt die Planungsleistungen auszuführen, welche zur Erstellung des Fördermittelantrags notwendig sind.
Dabei ist die Aufgabe der Ingenieurbüros einen Erweiterungsbau parallel zu der direkt anliegenden Max-Müller-Straße zu planen. Weiterhin soll der Bau über den bereits errichteten Zwischenbau mit dem Altbau der Parkschule verbunden werden. Der Neubau soll eine Kapazität von sechs Klassenzimmern, sowie den dazugehörigen Vorbereitungs-, Sanitär- und Technikräume aufweisen. Diese Räume werden dabei auf drei Geschosse aufgeteilt. Das Gebäude wird Teilunterkellert, wobei der Kellerbereich lediglich ein Technikraum, sowie das Nottreppenhaus als Ausgang ins Freie beinhaltet. Die restliche Kellerfläche wird als Freifläche ausgebildet und kann durch die Schüler als Art überdachter Pausenraum genutzt werden. Notwendig wird die Teilunterkellerung durch das stark abfallende Gelände entlang der Max-Müller-Straße und durch die vorhandenen Bezugshöhen in den Fluren des Bestandsgebäudes. Das Gebäude erhält ein unbeheiztes Dachgeschoss mit der Ausbildung eines „Walmdachs“. Diese Dachform passt sich der des Bestandsgebäudes an und ist eine Forderung des Denkmalschutzes. Die Höhe des Gebäudes richtet sich ebenfalls an der der umliegenden Bebauung.
Die erarbeiteten Entwürfe der Ingenieurbüros wurden im März 2019 veröffentlicht und es konnte im Rahmen einer Bürgerbeteiligung Stellung zu diesen genommen werden. Weiterhin wurde ein Gestaltungsbeirat einberufen, welcher vor allem die Gestaltung der Gebäudehülle diskutierte und bewertete. Der favorisierte Entwurf des Gestaltungsbeirats und der Verwaltung wurde anschließend der Denkmalschutzbehörde zur Zustimmung vorgelegt. Im Anhang zu dieser Beschlussvorlage befinden sich die final mit allen Beteiligten abgestimmten Ansichten und Grundrisse.
Nach Festlegung der Gestaltung wurden durch die Ingenieurbüros die Kosten für den Erweiterungsbau ermittelt und der Fördermittelantrag vorbereitet. Die ermittelten Gesamtkosten belaufen sich auf 3.513.000,00 €.
Zum 30.08.2019 wurde der Fördermittelantrag im Förderprogramm Schulische Infrastruktur mit einer Förderung in Höhe von 60 % gestellt.
Mit Datum vom 09.09.2020 ist der Zuwendungsbescheid zu dem Vorhaben bei der Stadt Zittau eingegangen. Die zugesicherte Förderung liegt dabei bei 2.101.816,00 €.
Damit das Bauvorhaben weiter vorangetrieben werden kann
plant die Stadt Zittau den Bauantrag für das Vorhaben einzureichen und die
weiteren Planungsphasen zu beauftragen. Mit dem Ziel im Sommer 2021 mit den
Bauarbeiten beginnen zu können. Damit die weiteren Bearbeitungsschritte
eingeleitet werden können bitten wir den Stadtrat um Zustimmung zu der
geplanten Art der Ausführung des Erweiterungsbaus. Weiterhin soll der
Oberbürgermeister beauftragt werden die notwendigen Finanzmittel im Haushalt
der Stadt Zittau einzustellen.
Hauptsatzung
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt den
„Neubau Erweiterungsneubau Parkschule“ in der beschriebenen und im Anhang
dargestellten Art und Weise errichten zu lassen.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt die zur Durchführung der Baumaßnahme erforderlichen
finanziellen Mittel im Haushalt 2021 und fortfolgend
einzustellen.
Veranschlagt unter HH-Stelle/ Produktkonto |
21512.096100 |
Bezeichnung der HH-Stelle/ Produktkonto |
Baumaßnahmen an der Parkschule, Anbau Parkschule |
Finanzielle Auswirkungen |
Gesamt |
Jahresscheiben |
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2019-2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
Aufwendungen |
3.513.000,00 |
201.767,00 |
500.000,00 |
1.659.562,00 |
1.151.671,00 |
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zuzügl. Abschreibungsaufwand |
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ab 58.550 € /Jahr |
zuzügl. geschätztem Bewirtschaftungsaufwand |
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ab 21.760 € /Jahr |
Erträge |
2.101.816,00 |
840.726,40 |
1.050.980,00 |
210.181,60 |