Die Benutzungs-und Entgeltordnung für Sportstätten der Großen Kreisstadt Zittau in der aktuellsten Fassung vom 1.01.2017 basierte auf der Grundlage der im Jahr 2015 ermittelten Betriebs-und Aufwandskosten für die Sportstätten. Diese Kosten sind durch die Erhöhung der Lohn-und Betriebskosten in den vergangenen Jahren gestiegen, so dass die Entgelte der Nutzer nicht mehr mit den tatsächlichen Aufwandskosten für die Sportstätten im Verhältnis stehen.
Die bisher umgesetzte Subventionierung der Entgelte in Höhe von 70% für die Sportvereine der Gruppe B und 100 % für den Kinder-und Jugendsport (Gruppe A) soll in Jahresscheiben für die Gruppe B über 4 Jahre auf 30% abgeschmolzen werden. Ziel ist es, die Einnahmesituation der städtischen Sportstätten spürbar zu erhöhen und damit einen Beitrag zur Konsolidierung des städtischen Haushalts zu leisten.
§ 2 Sächsische Gemeindeordnung
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt die 2. Änderung der Benutzungs-und Entgeltordnung für Sportstätten der Großen Kreisstadt Zittau gemäß Anlage.
Veranschlagt unter HH-Stelle/ Produktkonto |
42400 332101/332102/332103 |
Bezeichnung der HH-Stelle/ Produktkonto |
Gebühren für Sportstättennutzung Gruppe A/Gebühren für Sportstättennutzung Gruppe B/ Gebühren für Sportstättennutzung Gruppe C |
Finanzielle Auswirkungen |
Gesamtbetrag |
aktuelles HH-Jahr |
Folgejahre 2021 bis 2024 zusammen |
Aufwendungen |
keine |
keine |
keine |
zuzügl. Abschreibungsaufwand |
keine |
keine |
keine |
zuzügl. geschätztem Bewirtschaftungsaufwand |
keine |
keine |
keine |
Erträge |
40.800,00 € |
keine |
40.800,00 € |