Die Festsetzung der Elternbeiträge erfolgt gemäß § 15 Abs. 2
SächsKitaG anhand eines prozentualen Anteils an den nach § 14 Abs. 2 SächsKitaG
zuletzt bekannt gemachten Personal- und Sachkosten eines Betreuungsplatzes je
Betreuungsart.
Der gesetzlich vorgeschriebene Rahmen für die Festsetzung der Elternbeiträge stellt sich wie folgt dar:
Betreuungsart |
prozentualer Rahmen |
Krippe |
mindestens 15 % und höchsten 23 % |
Kindergärten für die Zeit vor dem Schulvorbereitungsjahr |
mindestens 15 % und höchsten 30 % |
Kindergärten im Schulvorbereitungsjahr und Horte |
höchstens 30 % |
Die derzeit gültigen Elternbeiträge, die am 01.01.2019 in Kraft getreten sind, basieren auf den nach § 14 Abs. 2 SächsKitaG bekannt gemachten Personal- und Sachkosten des Jahres 2017.
Die Entwicklung der Personal- und Sachkosten je Betreuungsart für die Jahre 2017 bis 2019 stellen sich folgendermaßen dar:
Krippe
|
2017 |
2018 |
2019 |
Personalkosten |
677,41 € |
790,90 € |
913,04 € |
Sachkosten |
222,87 € |
253,72 € |
275,48 € |
Gesamt |
900,28 € |
1.044,62 € |
1.188,52 € |
Kindergarten
|
2017 |
2018 |
2019 |
Personalkosten |
328,74 € |
350,80 € |
380,43 € |
Sachkosten |
108,16 € |
112,54 € |
114,78 € |
Gesamt |
436,90 € |
463,34 € |
495,21 € |
Hort
|
2017 |
2018 |
2019 |
Personalkosten |
177,52 € |
189,43 € |
205,44 € |
Sachkosten |
58,40 € |
60,77 € |
61,99 € |
Gesamt |
235,92 € |
250,20 € |
267,43 € |
Die Kosten je Platz und Betreuungsart steigen kontinuierlich an. Die Personalkosten haben dabei den höchsten Anteil mit durchschnittlich ca. 76 % der Gesamtkosten. Die Kommune hat aufgrund von Tarifbindungen der Träger und den gesetzlich vorgeschriebenen Personalschlüssel kaum Einfluss auf die Entwicklung der Personalkosten.
Die Verwaltung schlägt eine moderate Erhöhung der Elternbeiträge vor. Die Erhöhung orientiert sich an den ermittelten Platzkosten für das Jahr 2019 und bildet somit den Anstieg der Betriebskosten ab.
Zu der geplanten Erhöhung wurden entsprechend des § 15 Abs. 1 SächsKitaG die Träger der Kindertageseinrichtungen, die Kindertagespflegepersonen und der Landkreis angehört. Diese haben keine Bedenken geäußert und einer Erhöhung in dem vorgeschlagenen Umfang zugestimmt.
Aufgrund der Pandemie (Covid 19) wird es kurzfristig keine Übernahme der Elternbeiträge durch den Freistaat Sachsen geben. Mit dem neu zu beschließenden FAG ab 2021 sind höhere Zuschüsse im Kitabereich zu erwarten. Genaue Berechnungen sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht möglich.
Die jährliche Anpassung der Elternbeiträge ist Bestandteil
des beschlossenen Haushaltsstrukturkonzeptes vom 27.06.2019.
§ 15 SächsKitaG
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt die in
der Anlage 1 zu § 4 der Satzung definierte Höhe der neu zu entrichtenden
Elternbeiträge je Betreuungsart und- zeit für die Betreuung von Kindern in
Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege mit Wirkung zum
01.04.2021.
Veranschlagt unter HH-Stelle/ Produktkonto |
36100.332101; 36500.431500; 36500.431800 |
Bezeichnung der HH-Stelle/ Produktkonto |
Benutzungsgebühren, Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an verbundene Unternehmen und übrige Bereiche |
Finanzielle Auswirkungen |
Gesamtbetrag |
2021 |
Zusätzliche Elternbeiträge/ Kürzung Kommunalzuschuss |
ca. 84.684 € |
ca. 84.684 € |