Bereits im Jahr 2019 bekundeten die Antragsteller aus Hirschfelde ihr
Interesse am Naherholungsgebiet „Schlegler Teiche“.
Mit Schreiben vom 29.06.2020 wurde nun von ihnen ein offizieller Antrag
zum Ankauf des „Naherholungsgebietes „Schlegler Teiche“, Flurstücke Nr. 642, 643/3, 643/5, 641/1,
644/1, 644/3 und 644/5 der Gemarkung Burkersdorf, gestellt.
Sie beabsichtigen, auf dem Gelände ein ökologisch nachhaltiges Camping zu
entwickeln.
Der Verkauf des Naherholungsgebietes „Schlegler Teiche“ wurde bereits im
Jahr 2019 nach entsprechender Prüfung durch die Verwaltung aus
erschließungsrechtlichen (Wasserversorgung und Abwasserentsorgung),
eigentumsrechtlichen (Zweckbestimmung für Fördermittel), umweltrechtlichen und
teilweise planungsrechtlichen Gründen (Außenbereich) abgelehnt.
Eine Ausschreibung des Naherholungsgebietes „Schlegler Teiche“ zum
Verkauf erfolgte nicht.
Gemäß der Vereinbarung zur Eingliederung der Gemeinde Hirschfelde in die
Große Kreisstadt Zittau vom 24.11.2006 sollte
das Naherholungsgebiet durch die Stadt Zittau weiterhin erhalten und
betrieben werden.
Besonderen Wert auf die Erhaltung und weitere kommunale Betreibung durch
die Stadt Zittau, als Kleinod der Erholung im ländlichen Bereich der nördlichen
Ortsteile, legt der Ortschaftsrat Schlegel.
BGB, SächsGemO, VwV kommunale Grundstücksveräußerung
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau fasst den
Beschluss, den vorliegenden Kaufantrag für das Naherholungsgebiet „Schlegler
Teiche“, Teichstraße 26 im Ortsteil Schlegel, abzulehnen.
Veranschlagt unter HH-Stelle/ Produktkonto |
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Bezeichnung der HH-Stelle/ Produktkonto |
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Finanzielle Auswirkungen |
Gesamtbetrag |
aktuelles HH-Jahr |
Folgejahre jährlich |
Aufwendungen |
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zuzügl. Abschreibungsaufwand |
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zuzügl. geschätztem Bewirtschaftungsaufwand |
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Erträge |
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