Mit dem Beschluss 071/2020 hat der Stadtrat der Großen Kreisstadt
Zittau die Veräußerung der Parzelle 4 (bestehend aus einer Teilfläche des
Flurstücks 961/25 und einer Teilfläche des Flurstücks 961/3) an Frau Mandy
Matauschek zur Errichtung einer Zahnarztpraxis beschlossen.
Durch die fortgeschrittenen Planungen und der intensiven
Auseinandersetzung des Käufers mit den auf der Fläche befindlichen Altlasten
ergibt sich ein relevant kleinerer Bedarf an Flächen. Daher ist der Beschluss
bzgl. der Flächengröße (-960m²) und damit der Erträge (-13.440€) für die Stadt
Zittau anzupassen.
Im Vertrag soll über die verbleibenden Flächen die Pflege durch den Käufer vereinbart werden.
Sächs. GemO, BGB
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt nunmehr die Veräußerung einer Teilfläche des Flurstücks 961/25 (Grundbuch von Zittau, Blatt 7127) und einer Teilfläche des Flurstücks 961/3 (Grundbuch von Zittau, Blatt 6089) im Gewerbegebiet Ottokarplatz mit einer geänderten Gesamtgröße von ca. 2.200 m² zum daraus resultierenden Preis von 30.800,-€ an Mandy Matauschek, Von-Ossietzkystr. 5, 02763 Zittau.
Veranschlagt unter HH-Stelle/ Produktkonto |
11135.506100 |
Bezeichnung der HH-Stelle/ Produktkonto |
Erträge aus der Veräußerung v. unbewegl. Vermögensgegen-ständen |
Finanzielle Auswirkungen |
Gesamtbetrag |
aktuelles HH-Jahr |
Folgejahre jährlich |
Aufwendungen |
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zuzügl. Abschreibungsaufwand |
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zuzügl. geschätztem Bewirtschaftungsaufwand |
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Erträge |
30.800,- |
30.800,- |
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