Mit dem Beschluss des Haushaltsstrukturkonzeptes der Großen
Kreisstadt Zittau (BV 065/2019, beschlossen am 27.06.2019) bekam die Verwaltung
den Auftrag, sich mit der Organisation der Feuerwehr Zittau zu beschäftigen. Am
29.10.2019 beschloss der Stadtrat zudem, dass die Organisation der Feuerwehr
iZm. dem Brandschutzbedarfsplan der Stadt Zittau zu betrachten ist (BV
185/2019).
Infolge dieser Beschlüsse gab es intensive Gespräche mit der Feuerwehr bzgl. einer Neuorganisation
der hauptamtlichen Kräfte. Dabei wurden nachfolgende Ziele beachtet:
· Sicherstellung eines effektiven Brandschutzes
· Planungsflexibilität bei der Schichtplanung
· Schaffung von Planungssicherheit
· Attraktivitätssteigerung
Mit den untenstehenden 2 Punkten können diese Ziele mittelfristig unterstützt werden.
Diesem System liegt folgende Organisation zu Grunde:
Wehrleitung & Feuerwehrverwaltung
Funktion (nach SB und Entgeltordnung) |
Dienstgrad (nach Feuerwehrverordnung und Entgeltordnung) |
Wehrleiter |
Brandamtmann |
Stellv. Wehrleiter/ Verbeugender Brandschutz |
Brandinspektor |
MA Verwaltung Fw |
---- |
2 Schichten mit je 9 Kameraden
Funktion (nach SB und Entgeltordnung) |
Dienstgrad (nach Feuerwehrverordnung und Entgeltordnung) |
tarifrechtl. Einordnung |
Schichtleiter / Gruppenführer |
Hauptbrandmeister |
9b |
Stellv. Schichtleiter / Staffelführer |
Hauptbrandmeister |
9a |
Truppführer mit Gruppenführerausbildung |
Oberbrandmeister |
8 |
Truppmann I |
Brandmeister |
7 |
Truppmann II |
Brandmeister |
7 |
Brandmeister |
Brandmeister |
7 |
Truppmann IV |
Brandmeister |
7 |
Truppmann V |
Brandmeister |
7 |
Truppmann VI |
Brandmeister |
7 |
Besetzung der Wache
Wochentag |
5 Kameraden a 24 h |
Wochenende/Feiertag |
4 Kameraden a 24 h |
Arbeitszeit pro Kamerad |
48 h Woche |
Im Zusammenhang mit der Neuorganisation wurde auch über eine Attraktivitätssteigerung des Feuerwehrdienstes und Bindung der Kameraden gesprochen. Ein Faktor dabei ist das Entgelt. Dieses soll übertariflich wie im Folgenden dargestellt ausgezahlt werden:
Truppmänner
Das Entgelt soll ab dem 01.03.2021 bei den Truppmännern übertariflich von der EG 7 auf die EG 8 erhöht werden.
Truppführer
Aufgrund von Urlaub, Krankheit, Weiterbildungen etc. kann immer wieder der Fall eintreten, dass der Truppführer für einzelne Dienste den Staffelführer vertreten muss. Nach § 14 TvöD setzt eine Bezahlung dieser höherwertigen Tätigkeit die (zusammenhängende) Ausübung der Tätigkeit von mindestens einem Monat voraus, was in der Dienstpraxis der Feuerwehr kaum vorkommt. Damit die ausgeübte Stellvertreterfunktion gewürdigt werden kann, sollte eine Pauschale von 17 € pro Tag bzw. 34 € pro 24-Stunden-Dienst (gemittelter und aufgerundeter Differenzbetrag zwischen der EG 8 und EG 9a) ausgezahlt werden.
Die Ausübung dieser Stellvertreterfunktion wurde bereits ab März 2020 punktuell (durch einem Kameraden) geleistet. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung die rückwirkende übertarifliche Bezahlung ab dem 01.03.2020 vor.
Funktion (nach SB und Entgeltordnung) |
Dienstgrad (nach Feuerwehrverordnung und Entgeltordnung) |
tarifrechtl. Einordnung |
übertarifl. Bezahlung |
Truppführer mit Gruppenführerausbildung |
Oberbrandmeister |
8 |
bei Übernahme der Funktion „Staffelführer“ Pauschalbetragszahlung |
Truppmann I |
Brandmeister |
7 |
8 |
Truppmann II |
Brandmeister |
7 |
8 |
Truppmann III |
Brandmeister |
7 |
8 |
Truppmann IV |
Brandmeister |
7 |
8 |
Truppmann V |
Brandmeister |
7 |
8 |
Truppmann VI |
Brandmeister |
7 |
8 |
umgesetzte Beratungsschritte
Die oben dargestellten Punkte wurden am 21.07.2020 durch Hr. Kahlert und Hr. Dr. Zips der AG Finanzen vorab vorgestellt. In der AG Finanzen wurde erneut auf den Zusammenhang zum Brandschutzbedarfsplan hingewiesen.
Entsprechend wurde in den Beratungen zur Erarbeitung des Brandschutzbedarfsplans mit der Firma „EMRAGIS Sicherheitsingenieure“, Hr. Gurath, am 28.08.2020, 29.10.2020 und am 21.01.2021, an denen u.a. Herr Oberbürgermeister Zenker, der Wehrleiter der Stadt Zittau Hr. Kahlert, der 1. Stellv. des Kreisbrandmeisters (zuständig für die Stadt Zittau) Hr. Seeliger und der Hauptamtsleiter Hr. Dr. Zips teilnahmen, das oben unter Punkt 1 dargelegte Zwei-Schicht-System mit je 9 Kameraden erläutertet. Dieses ist im Sinne des Brandschutzbedarfsplans.
Die Verwaltung bittet um die Zustimmung des Stadtrats.
§§ 2 und 28 SächsGemO
§ 15 SächsBRKG
§ 14 TvöD
Teil B XIV der Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA) des TvöD
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt,
a) die Etablierung eines 2-Schicht-Systems bei den hauptamtlichen Kräften der Freiwilligen Feuerwehr Zittau (gemäß den Ausführungen unter Punkt 1 der Begründung zur vorliegenden Beschlussvorlage)
und
b) die übertarifliche Bezahlung bei den hauptamtlichen Kräften der Freiwilligen Feuerwehr Zittau (gemäß den Ausführungen unter Punkt 2 der Begründung zur vorliegenden Beschlussvorlage).
Veranschlagt unter HH-Stelle/ Produktkonto |
12600 - Feuerwehr |
Bezeichnung der HH-Stelle/ Produktkonto |
401201 – Dienstaufwendungen Arbeitnehmer 402201 – Beiträge zur Versorgungskasse 403201 – Beiträge zur gesetzl. Sozialversicherung |
Finanzielle Auswirkungen |
Gesamtbetrag (bis 2023) |
aktuelles HH-Jahr |
2022 |
Aufwendungen |
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zuzügl. Abschreibungsaufwand |
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zuzügl. geschätztem Bewirtschaftungsaufwand |
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Erträge |
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Einsparungen i.S.d. HSK |
ca. 635.000,00 € |
ca. 87.000,00 € |
ca. 102.000,00 € |