Nach Auffassung der Fraktion DIE LINKE stehen die
Stadtverwaltung, mit dem Oberbürgermeister an ihrer Spitze, wie auch der
Stadtrat in der unmittelbaren politischen Verantwortung - angesichts der tiefen
und massiven Einschnitte in alle Lebensbereiche der Menschen in Zittau infolge
der von der Staatsregierung verordneten Coronavirus-Krisenmaßnahmen - in
besonderer Weise für den sozialen Zusammenhalt in der Gesellschaft und damit
auch für eine sozial ausgeglichene Bewältigung der finanziellen Folgen und (Langzeit)Wirkungen
der Coronavirus-Pandemie zu sorgen.
Weiterhin befinden wir uns in einer besonderen Situation. Wir können in keiner Weise abschätzen, wohin die finanzielle Reise geht. Niemand weiß, welche Auswirkungen die Krise auf den Haushalt unserer Kommune hat. Wir sollten „auf Sicht fahren“.
Niemand kann sagen, wie sich die derzeitige Krise entwickelt. Niemand kann sagen, ob es eine zweite Corona-Welle geben wird und was das dann auch für Zittau bedeutet. Niemand kann uns aktuell sagen, wann es einen Impfstoff für alle gibt.
Deswegen ist die Fraktion der LINKEN im Stadtrat Zittau davon überzeugt, dass unsere Positionierung, nämlich einen Ein-Jahres-Haushalt für 2021 zu fordern, richtig ist.
Hinzu kommt, dass eine Neujustierung der Finanzierung Land-Kommunen
(Kommunaler Finanzausgleich) erfolgen muss. Dazu braucht es eine Änderung des
FAG jenseits des Doppelhaushaltes.
Der
Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beauftragt den Oberbürgermeister, in
Wahrnahme der gemeinsamen Verantwortung für den sozialen Zusammenhalt in
unserer Gesellschaft und für eine sozial gerechte Bewältigung der Auswirkungen
der Corona-Pandemie in Zittau:
-
unverzüglich die erforderlichen Vorkehrungen für die Aufstellung eines
Beschlusses zur Haushaltssatzung der Großen Kreisstadt Zittau für das
Haushaltsjahr 2021 sowie der Finanzplanung mit Investitionsprogramm zur
Gewährleistung der verlässlichen Finanzierung der Folgen und
(Langzeit)Wirkungen der Coronavirus-Pandemie zu treffen.
- dem
Stadtrat einen auf dieser Grundlage erarbeiteten Entwurf für einen Beschluss
zur Haushaltssatzung der Großen Kreisstadt Zittau für das Haushaltsjahr 2021
sowie der Finanzplanung mit Investitionsprogramm zur Beratung und
Beschlussfassung vorzulegen.
Veranschlagt unter HH-Stelle/ Produktkonto |
|
Bezeichnung der HH-Stelle/ Produktkonto |
|
Finanzielle Auswirkungen |
Gesamtbetrag |
aktuelles HH-Jahr |
Folgejahre jährlich |
Aufwendungen |
|
|
|
zuzügl. Abschreibungsaufwand |
|
|
|
zuzügl. geschätztem Bewirtschaftungsaufwand |
|
|
|
Erträge |
|
|
|