Das unbebaute Grundstück Härteltsweg 6 wurde, nachdem es über einen längeren Zeitraum wenige eher unverbindliche Nachfragen gab, in der Sächsischen Zeitung ausgeschrieben. Es ging ein Kaufantrag ein.
Antragsteller:
Frau Hoffmann und Herr Mauermann
Nordstr. 4
02763 Zittau
Die Interessenten beabsichtigen ein Eigenheim zur Eigennutzung zu errichten. Der Bodenrichtwert am Standort beträgt 21 Euro/m² . Das Grundstück befindet sich im Bebauungsplangebiet, in Randlage eines tagebruchgefährdeten Bereiches sowie im archäologischen Relevanzbereich.
BGB, SächsGemO, VwVKomGrV
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss der Großen Kreisstadt Zittau fasst den Beschluss, das in Hartau am Härteltsweg 6 gelegene unbebaute Grundstück, Flurstück- Nr. 106/5 der Gem. Hartau mit einer Größe von 715 m², zum Bodenrichtwert in Höhe von 21 Euro/m² an Herrn Mauermann und Frau Hoffmann, wohnhaft in Zittau, zum Zwecke der Eigenheimbebauung zu veräußern. Im Kaufvertrag wird eine Bauverpflichtung aufgenommen. Eine Belastungsvollmacht zur Eintragung von Grundschulden in das Grundbuch vor Eigentumsumschreibung wird bei Bedarf erteilt. Es gelten dafür die Bestimmungen des Abs. IX der VwV kommunale Grundstücksveräußerung.
Veranschlagt unter HH-Stelle/ Produktkonto |
11135.01900 |
Bezeichnung der HH-Stelle/ Produktkonto |
Erträge aus der Veräußerung unbeweglicher Vermögensgegenstände |
Finanzielle Auswirkungen |
Gesamtbetrag |
aktuelles HH-Jahr |
Folgejahre jährlich |
Aufwendungen |
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zuzügl. Abschreibungsaufwand |
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zuzügl. geschätztem Bewirtschaftungsaufwand |
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Erträge |
15.015 Euro |
15.015 Euro |
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EÖB
01.01.2013 |
9.967,82€ |
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