Steigende Eigenanteile in der stationären
Pflege überschreiten die Belastungsgrenzen der Bewohnerinnen und Bewohner –
auch in den Pflegeeinrichtungen des Landkreises Görlitz und somit auch in der
Stadt Zittau steigen die Kosten.
Aufgrund der neuen Pflegestärkungsgesetze
und insbesondere durch das Bekenntnis zu einer besseren Personalausstattung und
angemessener Bezahlung der Pflegenden sind die Kosten in den stationären
Pflegeeinrichtungen in den vergangenen Monaten zum Teil erheblich gestiegen. Da
die Pflegekassen durch die gesetzlich festgeschriebenen Leistungsbeiträge vor
steigenden Kosten geschützt sind, werden die sich dynamisch entwickelnden
Kosten derzeit ausschließlich mit der Erhöhung der Eigenanteile der
Bewohnerinnen und Bewohner aufgefangen. Diese Entwicklung überschreitet die
finanziellen Belastungsgrenzen von immer mehr Pflegebedürftien und zwingt
möglicherweise dazu, Leistungen der Sozialhilfe zu beantragen, was zu weiteren
Belastungen der kommunalen Haushalte führt.
Diese Entwicklung ist nicht länger
hinnehmbar. § 8 Absatz 1 des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI) benennt die
pflegerische Versorgung der Bevölkerung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
Diese Maßgabe muss durch gesetzliche Anpassungen im Pflegeversicherungsgesetz
Rechnung getragen werden. Veränderte Bedingungen in den stationären
Pflegeeinrichtungen – die auch in der Pflege selbst begründet und sowohl
demografisch als auch epidemiologisch zu erklären sind – sind mit dem
derzeitigen, veralteten Finanzierungssystem nicht mehr zu kompensieren.
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau
tritt dafür ein, dass das Finanzierungssystem der Pflegeversicherung der
veränderten Bedingungen in der stationären Pflege angepasst und ein
Höchstbetrag für zu zahlende Eigenanteile eingeführt wird. Mehrkosten müssen
aus Mitteln der Solidargemeinschaft finanziert werden. Auch der Vergleich der
Pflegeversicherung mit einem Teilkasko-System führt im Ergebnis zu einer
solchen Überlegung, da die Höhe der jeweiligen Selbstbeteiligung fest vereinbart
ist.
SächsGemO
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau
tritt für eine gute und qualitativ hochwertige Pflege ein, die ihren Preis hat.
Dazu zählen unter anderem ein den Aufgaben angemessener Personalschlüssel und
eine zeitgemäße Entlohnung des Pflegepersonals. Die finanzielle Mehrbelastung
darf sich aber nicht weiter zu Ungunsten der Versicherten in den
Pflegeeinrichtungen auswirken.
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau
unterstützt die Initiative „Ungleiche finanzielle Kostenverteilung zu Lasten
Pflegebedürftiger stoppen!“
Veranschlagt unter HH-Stelle/ Produktkonto |
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Bezeichnung der HH-Stelle/ Produktkonto |
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Finanzielle Auswirkungen |
Gesamtbetrag |
aktuelles HH-Jahr |
Folgejahre jährlich |
Aufwendungen |
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zuzügl. Abschreibungsaufwand |
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zuzügl. geschätztem Bewirtschaftungsaufwand |
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Erträge |
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