Am Grundstück Reinhold- Wagner- Str. 30 existiert ein zu DDR- Zeiten mittels blauer Urkunde verliehenes Nutzungsrecht. Dieses ist auf einem separaten Gebäudeblatt im Grundbuch verzeichnet.
Weshalb eine Veräußerung des Grund und Boden bisher nicht stattgefunden hat, ist aus der Aktenlage nicht ersichtlich, obwohl bereits Beschlüsse aus dem Jahr 1990 - die dies beinhalten - vorliegen. Die Verwaltung ist bestrebt, mit den wenigen noch verbliebenen Nutzungsberechtigten eine abschließende Klärung herbeizuführen. Die Eigentümer des Gebäudes erklärten nun ihr Interesse, den Grund und Boden zu erwerben. Der aktuelle Bodenrichtwert am Standort Reinhold- Wagner- Siedlung beträgt 33 Euro/m². Damit ergibt sich in Anlehnung an das Sachenrechtsbereinigungsgesetz ein Preis pro qm von 16,50 Euro - insgesamt also 9.900 Euro.
Die Verfahrensweise ist mit der Rechtsaufsichtsbehörde abgestimmt. Eine Verjährung ist durch das BGH- Urteil vom 21.11.2014 für den vorliegenden Fall nicht anzunehmen, da es sich dabei um einen anderen rechtlichen Sachverhalt handelt.
BGB, SachenRBerG, SächsGemO
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss der Großen Kreisstadt Zittau beschließt, den Grund und Boden, des mit einem Nutzungsrecht belasteten Grundstückes Reinhold- Wagner- Str. 30, Flurstück- Nr. 2451 der Gem. Zittau mit einer Größe von 600 m², in Anlehnung an das SachenRBerG zum hälftigen Bodenrichtwert zzgl. der vertragsbedingten Nebenkosten an die Nutzungsberechtigten zu veräußern.
Veranschlagt unter HH-Stelle/ Produktkonto |
11135.506100 |
Bezeichnung der HH-Stelle/ Produktkonto |
Erträge aus der Veräußerung unbeweglicher Vermögensgegenstände |
Finanzielle Auswirkungen |
Gesamtbetrag |
aktuelles HH-Jahr |
Folgejahr 2021 |
Aufwendungen |
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zuzügl. Abschreibungsaufwand |
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zuzügl. geschätztem Bewirtschaftungsaufwand |
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Erträge |
9.900 € |
9.900 € |