Der neu gegründete Natur- und Teichverein Schlegel e.V.
möchte für die Vereinsarbeit einen Raum
im Naherholungsgebiet „Schlegler Teiche“, Teichstraße 26 im Ortsteil
Schlegel, nutzen.
Der Vereinsraum hat eine Größe von ca. 12 m² und befindet sich im linken Bereich des ehemaligen Schwimmmeisterbungalows.
Der Verein beabsichtigt, im Rahmen ehrenamtlicher Vereinsarbeit, Pflegemaßnahmen zur Unterstützung der Stadt Zittau bei der Unterhaltung des Naherholungsgebietes „Schlegler Teiche“ zu leisten. Bezüglich dieses Sachverhaltes hat der Verein einen Antrag zum Erlass der monatlichen Miete in Höhe von 6,- € gestellt. Die anfallenden Betriebskosten für den Raum werden aber vom Verein getragen.
Voraussetzung für den Erlass der Miete ist die
Gemeinnützigkeit des Vereins im Sinne der Abgabenordnung (AO). Der
entsprechende Nachweis wird vom Verein noch erbracht.
BGB, SächsGemO, AO
Der Verwaltungs-und Finanzausschuss beschließt, den Natur-
und Teichverein Schlegel e.V. von der Zahlung der Miete in Höhe von 6,- €
monatlich für den Vereinsraum im Naherholungsgebiet „Schlegler Teiche“ im Ortsteil Schlegel zu
befreien.
Voraussetzung für die Befreiung ist die Gemeinnützigkeit des
Vereins im Sinne der AO.
Veranschlagt unter HH-Stelle/ Produktkonto |
11135 Bebautes und unbebautes Grundvermögen |
Bezeichnung der HH-Stelle/ Produktkonto |
341102 Der Mieten und Pachten für Gewerbe |
Finanzielle Auswirkungen |
Gesamtbetrag |
aktuelles HH-Jahr |
Folgejahre jährlich |
Minderung der Einnahme |
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72,- € |
72,- € |
zuzügl. Abschreibungsaufwand |
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zuzügl. geschätztem Bewirtschaftungsaufwand |
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Erträge |
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