Das um 1905 als Mietshaus in geschlossener Bebauung
errichtete Eckhaus ist städtebaulich und baugeschichtlich von Bedeutung für die
Stadt Zittau. Das Gebäude Külzufer 17 ist ein Kulturdenkmal, welches seit
Jahren leerstehend und ungenutzt ist. Es bildet gemeinsam mit den sich
rechtwinklig anschließenden Häusern Hochwaldstraße 8/10 sowie der
gegenüberliegenden Bebauung der Hochwaldstraße in Jugendstilarchitektur ein
besonderes städtebauliches Ensemble.
Im Bildungsquartier gelegen, stellt es ein Verbindungsglied zwischen den sich beiderseits befindlichen öffentlichen Gebäuden der Hochschule Zittau/Görlitz sowie den benachbarten Wohngebäuden entlang des Külzufers und der Hochwaldstraße, welche in den vergangenen Jahren fast vollständig modernisiert und instandgesetzt wurden, dar.
Im Besitz des Voreigentümers war die vollumfängliche Modernisierung und Instandsetzung des Hauses als anschließende Maßnahme des Sanierungsvorhabens Hochwaldstraße 8/10 geplant. Dieses Vorhaben wurde als Fördermaßnahme begonnen und ist in gegenseitiger Abstimmung und im Einvernehmen rückabgewickelt worden. Danach ruhten die Aktivitäten am Gebäude.
Seit Ende 2019 gibt es einen neuen Eigentümer. Dieser stand bereits in regem Kontakt mit der Stadt Zittau sowie der Zittauer Stadtentwicklungsgesellschaft mbH. Eine gemeinsame Gebäudebegehung wie auch ein Vorvertrag mit einem ansässigen Planungsbüro bestätigen die Modernisierungsabsicht des neuen Eigentümers. Aus stadtentwicklerischer Sicht kann die Realisierung des Vorhabens
Külzufer 17 eine mögliche Initialgebung für die gegenüberliegenden, stark baufälligen Immobilien sein und leistet damit einen erheblichen Beitrag zur Quartiersentwicklung an diesem Standort.
Die geschätzten Gesamtkosten nach DIN 276 belaufen sich auf 2.112.250,00 €. Auf Grund der durchgeführten Kostenerstattungsbetragsberechnung errechnen sich unrentierliche Kosten in Höhe von 52,04 %. Die Stadt Zittau möchte das Bauvorhaben mit Mitteln des Bund-Länder-Programms „Stadtumbau“ finanziell unterstützen. Gemäß Kostenerstattungsbetragsberechnung vom 11.12.2019 werden die unrentierlichen Kosten zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Gesamtobjektes mit maximal 844.900,00 € (entspricht 40%) gefördert
Die Abfinanzierung der Maßnahme ist für die Jahre 2021 bis
2024 geplant.
BauGB;
RL Städtebauliche Erneuerung vom 14. August 2018, geändert am 6.9.2019;
Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2019 vom 30.04.2019
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt die
öffentliche Förderung der Modernisierung und Instandsetzung des Gebäudes
Külzufer 17 in der Höhe der unrentierlichen Kosten nach
Kostenerstattungsbetragsberechnung von 40% der förderfähigen Gesamtbaukosten
zum Zeitpunkt der Fertigstellung, jedoch maximal in Höhe von 844.900,00 €.
Veranschlagt unter HH-Stelle/ Produktkonto |
Einnahmen 51101.314105 Ausgaben 51101.431700 |
Bezeichnung der HH-Stelle/ Produktkonto |
Einnahmen aus Städtebaufördermitteln für die Modernisierung- und Instandsetzung oder die Sicherung von privaten Baumaßnahmen |
Finanzielle Auswirkungen |
Gesamtbetrag |
aktuelles HH-Jahr |
2021 bis 2024 |
Aufwendungen |
844.900,00 € |
0,00 € |
844.900,00 € |
zuzügl. Abschreibungsaufwand |
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zuzügl. geschätztem Bewirtschaftungsaufwand |
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Erträge |
563.266,67 € |
0,00 € |
563.266,67 € |