Das Unternehmen „Blueberry PhotoArt“ möchte im Objekt Johannisstraße 13-15 ein Fotostudio einrichten und eröffnen.
Antrag und Maßnahmebeschreibung liegen als Anlage bei.
Umfang der Investition: Die Investitionen umfassen die Renovierung der Räumlichkeiten (Erneuerung Bodenbelag) sowie die Ausstattung des Fotostudios. Hierfür ist die Neuanschaffung von Möbeln, Lichttechnik, Fotokamera und Objektive, Requisiten sowie Rechen- und Speichertechnik geplant. Darüber hinaus möchte das Unternehmen in die Außendarstellung investieren: Suchmaschinenoptimierung für die Internetseite, Schaufenstergestaltung sowie Beklebung der Eingangstür. Hierfür entstehen dem Unternehmen Gesamtkosten i.H.v. 12.961,05 €. Geringwertige Wirtschaftsgüter wie Dekoartikel und Geschirr sind gemäß Förderrichtlinie vom 22.02.2018 Punkt 5.3 nicht förderfähig. Die dafür aufgeführten Ausgaben i.H.v. 524,51 € sind daher nicht zuwendungsfähig.
Gesamtausgaben: 12.961,05 €
nicht zuwendungsfähige Ausgaben 524,51 €
zuwendungsfähige Ausgaben: 12.436,54 €
Fördersatz (max. 40%): 40 %
Zuwendung (min. 2 T€, max. 50 T€): 4.974,62 €
Ziel der Investition: Mit dem neuen Fotostudio am Standort Johannisstraße 13-15 soll das fotografische Angebot des Unternehmens erweitert werden. Die bisherige Hochzeitsfotografie wird um Familien-, Baby- und Portrait-Shootings erweitert. Damit sollen zusätzliche Kunden gewonnen werden. Das Ansiedlungs- sowie das Erweiterungs-/Entwicklungskriterium werden erfüllt.
Die förmliche und inhaltliche Prüfung des Antrags ist erfolgt. Alle geforderten Unterlagen liegen vor. Das Unternehmen und die geplante Maßnahme sind förderfähig. Es bestehen keine Bedenken ggü. dem Vorhaben seitens Wirtschaftsförderung, Stadtplanung, Bauaufsicht und ZSG. Die Mittel sind verfügbar.
EU-Strukturfondsverordnungen: VO (EU) 1303/2013
EFRE-Verordnung: VO (EU) 1301/2013
ESF-Verordnung: VO (EU) 1304/2013
RL Nachhaltige Stadtentwicklung EFRE 2014 – 2020 des Freistaates Sachsen
Der Technische und Vergabeausschuss der Großen Kreisstadt Zittau beschließt für das Förderjahr 2020 die Vergabe einer Zuwendung i.R. der EFRE-Förderung Richtlinie Nachhaltige Stadtentwicklung 2014 – 2020, Maßnahme Förderung von kleinen Unternehmen im EFRE-Gebiet „Zittau-Mitte“, an das Unternehmen Blueberry PhotoArt, Komturstraße 55, 02763 Zittau für die Investition in das Fotostudio am Standort Johannisstraße 13-15 in Höhe von bis zu 4.974,62 € (max. 40% der förderfähigen Gesamtinvestition).
Veranschlagt unter HH-Stelle/ Produktkonto |
Zuweisungen und Zuschüsse KU-Förderung |
Bezeichnung der HH-Stelle/ Produktkonto |
51102.314103 51102.431710 |
Finanzielle Auswirkungen |
Gesamtbetrag |
aktuelles HH-Jahr |
2020 |
Aufwendungen |
4.974,62 € |
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4.974,62 € |
zuzügl. Abschreibungsaufwand |
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zuzügl. geschätztem Bewirtschaftungsaufwand |
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Erträge |
3.979,69 € |
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3.979,69 € |