Gemäß § 8 Abs. 1 der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt
Zittau wird ein Ältestenrat gebildet, dem der Oberbürgermeister sowie je ein/e
Vertreter/in jeder Fraktion des Stadtrates angehören. Die Entscheidung, wer sie
im Ältestenrat vertreten soll, treffen die Fraktionen selbst.
Damit handelt es sich hier um keine Wahl, sondern nur um
eine Bestätigung der durch die Fraktionen getroffenen Entscheidungen durch den
Stadtrat.
§ 45 SächsGemO, § 8 Hauptsatzung
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau bestätigt die
Fraktionsbildung und die Besetzung des Ältestenrates wie folgt:
Oberbürgermeister Thomas Zenker
Fraktion AfD Jörg Domsgen
Fraktion CFG Thomas Zabel
Fraktion ZKM Thomas Schwitzky
Fraktion FUW/FBZ/FDP Dr. Thomas Kurze
Fraktion Die Linke Jens Hentschel-Thöricht
Stand: 13.08.2019
Veranschlagt unter HH-Stelle/ Produktkonto |
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Bezeichnung der HH-Stelle/ Produktkonto |
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Finanzielle Auswirkungen |
Gesamtbetrag |
aktuelles HH-Jahr |
Folgejahre jährlich |
Aufwendungen |
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zuzügl. Abschreibungsaufwand |
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zuzügl. geschätztem Bewirtschaftungsaufwand |
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Erträge |
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